Mahler: Festnahme in Ungarn bestätigt
Der Neonazi und Holocaust-Leugner Horst Mahler wurde von der ungarischen Polizei in Gewahrsam genommen. Zuvor gab es Widersprüche, da die ungarische Regierung eine Festnahme Mahlers am Montag noch zurückgewiesen hatte.
Widersprüchliche Angaben aus Ungarn und Deutschland
Bei der für die Vollstreckung von Mahlers Strafe zuständigen Staatsanwaltschaft München II bestätigte man zunächst einen Bericht der "taz", wonach Mahler in Ungarn festgenommen wurde. "Ich kann den Widerspruch nicht auflösen", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft München II am Mittag, nachdem Ungarn die Festnahme dementiert hatte. Zu der Quelle und den Einzelheiten der angeblichen Festnahme wollte Heidenreich bereits am Montag Morgen nichts sagen.
Mittlerweile wurde die Festnahme Mahlers offiziell von der ungarischen Polizei bestätigt.
Ins Ausland abgesetzt
Seit 2009 saß der Holocaust-Leugner Mahler eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen zahlreicher Fälle von Volksverhetzung ab. Aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes wurde er im August 2015 aus der Haft entlassen, ihm musste wegen einer schweren Diabeteserkrankung sein linker Unterschenkel amputiert werden. Die Staatsanwaltschaft München II ging gegen die vorzeitige Entlassung vor, Ende 2016 entschied das Oberlandesgericht Brandenburg, dass Mahler die Reststrafe verbüßen muss. Am 19. April hätte der 81-Jährige die Haft von knapp dreieinhalb Jahren in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel antreten müssen. Mahler tauchte jedoch unter, wie Panorama damals zuerst berichtete. Laut eines Vertrauten setzte er sich damals schon ins Ausland ab.
Asylersuchen Mahlers in Ungarn "entbehrt daher jeder Grundlage"
In einem am Freitag veröffentlichten Statement verkündete Mahler, beim "Führer der ungarischen Nation", dem Ministerpräsidenten Viktor Orbán, Asyl beantragt zu haben. Er lege "im Vertrauen auf den Freiheitssinn des Volkes der Ungarn" sein Schicksal in die Hände der Regierung Orbáns. Bei den Behörden in Ungarn konnte man am Wochenende nicht bestätigen, dass Mahler Asyl beantragt habe. Der ungarische Botschafter in Berlin teilte zum möglichen Asylersuchen Mahlers mit: "Ungarn ist ein Rechtsstaat und Mitglied der EU. Deutschland ist ebenfalls ein Rechtsstaat und Mitglied der EU. Ein solches Ersuchen entbehrt daher jeder Grundlage, zudem wenn es an den ungarischen Ministerpräsidenten adressiert wird."