KSK Oberstleutnant wegen Hitlergruß vor Gericht
Gegen einen ehemaligen Oberstleutnant des Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr beginnt am 27. Februar vor dem Amtsgericht Böblingen der Prozess. Der Offizier muss sich wegen eines Hitlergrußes verantworten, den er auf einer für ihn veranstalteten Abschiedsfeier der Bundeswehr gezeigt haben soll. Panorama hatte im Sommer 2017 über diese Feier berichtet, daraufhin übernahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen. Einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 4.000 Euro hatte der Oberstleutnant nicht zugestimmt, so kommt es nun zu einer öffentlichen Hauptverhandlung.
Für den Prozess sind bislang fünf Verhandlungstage angesetzt, etwa 70 Zeugen sind laut Gericht geladen - ein Großteil davon Elitesoldaten des KSK, die auf der Abschiedsfeier anwesend waren. Öffentlich wurde die Abschiedsfeier durch eine anonyme Augenzeugin und weitere Recherchen von Panorama, Radio Bremen und dem Y-Kollektiv. Die Aussage der Zeugin stand gegen die von Dutzenden Kommandosoldaten, die gegenüber ihren Vorgesetzten bei der Bundeswehr den Hitlergruß nicht bestätigen wollten. Die Bundeswehr konnte in ihren eigenen Ermittlungen keinen Hinweis auf einen Hitlergruß finden. Offenbar schenkte die Bundeswehr den Aussagen der untergebenen Soldaten Glauben, die keinen Hitlergruß ihres Kompaniechefs gesehen haben wollen.
Haben die Soldaten die Wahrheit gesagt?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist in ihren Ermittlungen aber offenbar zu einem anderen Ergebnis als die Bundeswehr gekommen, so kommt es nun zum Prozess. Vor Gericht werden diese Soldaten erneut einzeln befragt. Sollte der Richter - wie der Staatsanwalt - den Aussagen der Augenzeugin und weiteren Indizien folgen, dann stellt sich für die Bundeswehr die Frage, ob Dutzende Elitesoldaten ihren Vorgesetzten nicht die Wahrheit gesagt haben - und das bei der renommierten Eliteeinheit der Truppe, die vor allem gefährliche Missionen in Krisengebieten übernimmt.
Gegen einen weiteren Soldaten ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin wegen eines Hitlergrußes auf der Abschiedsfeier.*
*Aktualisierung:
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Verfahren gegen den Soldaten nunmehr eingestellt. Der Hitlergruß ließe sich nicht nachweisen. Auch die Bundeswehr hat ihre internen Ermittlungen gegen den Soldaten beendet und keine Disziplinarmaßnahmen erlassen.