"Homo-Heilung" bleibt weiterhin erlaubt
Die Bundesregierung will weiterhin sogenannte Konversionstherapien zur "Heilung" von Lesben und Schwulen nicht verbieten, auch wenn sie diese Angebote ablehnt. Das geht aus der Antwort einer Kleinen Anfrage hervor, die die Grünen an die Bundesregierung gestellt hatte.
Panorama hatte über diese "Therapien" ausführlich berichtet. In dem Film "Die Schwulenheiler" wird gezeigt, wie Ärzte homosexuellen Menschen anbieten, sie von ihrer Homosexualität zu "heilen". Homosexualität ist keine Krankheit, die Weltgesundheitsorganisation hat diese Veranlagung 1990 aus ihrem Diagnosekatalog gestrichen. Die Bundesregierung betont ihn ihrer Antwort dass sie im "Einklang mit dem Weltärztebund und der Bundesärztekammer die Auffassung vertritt, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher auch keiner Behandlung bedarf."
Konversionstherapien können gravierende Folgen haben
Trotzdem gibt es Ärzte, vor allem in evangelikalen und streng-katholischen Kreisen, die versprechen, Schwule und Lesben zu "heilen", mit zum Teil verheerenden Folgen für die Betroffenen. Diese sogenannten Konversionstherapien seien nicht nur unwirksam, sondern könnten sich negativ auf die Gesundheit auswirken. "Umpolungsversuche können zu Depressionen und Angststörungen führen", sagt Lieselotte Mahler, Oberärztin und Psychiaterin an der Berliner Charité.
"Aktionsplan befindet sich in Abstimmung"
In ihrer Anfrage wollten die Grünen auch wissen, ob die Bundesregierung die Themen Homo- und Transphobie sowie ein Verbot der Konversionstherapien mit in den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassimus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus mit aufnimmt. Die ernüchternde Antwort: Der Plan befinde sich noch in der gemeinsamen Erarbeitung durch die beteiligten Ressorts. Die Vorlage des Plans ist nach derzeitigem Stand für Sommer 2017 geplant.
"Damit stirbt der Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie einen langsamen Tod", kritisiert der Grünen-Abgeordnete Volker Beck. Er vermutet, dass der Aktionsplan mit ins Sommerloch fällt und nicht mehr vor der Bundestagswahl auftaucht. "Durch das Verbummeln des Aktionsplans tritt die Bundesregierung Rechte von Homo- und Transsexuellen mit Füßen", so Beck.