Flüchtlingshelfer sollen länger zahlen
Flüchtlingen helfen - das wollten 2015 viele Deutsche und erklärten sich bereit, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, der einzige legale und sichere Weg, Syrer aus dem Bürgerkriegsgebiet nach Deutschland zu holen und ihnen den gefährlichen Trip übers Mittelmeer zu ersparen - und von der Politik durchaus erwünscht.
"Die Verpflichtungserklärung gilt bis zum Abschluss des Asylverfahrens." Dieser Satz stammt aus einem Schreiben des Hessischen Innenministeriums, das der Zeitschrift Publik-Forum vorliegt. "Folglich besteht nach Zuerkennung der Asylberechtigung im Asylverfahren [...] keine Erstattungspflicht mehr", so heißt es weiter.
Probleme seit dem neuen Integrationsgesetz
Doch Deutsche, die diese Erklärung unterschrieben, sollen nun Zehntausende Euro bezahlen. Denn nach Auffassung des Bundesinnenministeriums (BMI) haften sie deutlich länger für den Unterhalt des Flüchtlings: Die Neufassung des Integrationsgesetzes vom August 2016 legt fest, dass Bürger fünf Jahre lang zahlen, selbst wenn dem Asylantrag binnen kurzer Zeit stattgegeben wird. Das Vertrauen der Helfer in den Rechtsstaat ist erschüttert.
Eine Gefahr, die sich schon seit 2015 abzeichnete, wie Panorama berichtete.