Stand: 11.12.2014 15:06 Uhr

Darf "Knöllchen-Horst" bald nicht mehr filmen?

Der unter dem Spitznamen "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Falschparker-Jäger hat seinen Jagdgebiet auf den Landkreis Göttingen ausgeweitet. Allein seit Jahresbeginn habe er im Landkreis Göttingen mehr als 600 Falschparker angezeigt, so ein Sprecher des Landkreises Landkreises Göttingen.

"Knöllchen-Horst" war in den vergangenen Jahren dadurch bekannt geworden, dass er tausende von Falschparkern angezeigt hat. Aufsehen erregte vor allem die Anzeige eines im Einsatz befindlichen Rettungshubschraubers wegen behindernden Parkens auf einem Gehweg.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte im vergangenen Jahr entschieden, das man Knöllchen-Horst als Denunzianten bezeichnen darf. Wer es sich zum Hobby mache, regelmäßig Falschparker aufzuschreiben, gehe einer "denunziatorischen Tätigkeit" nach und könne Behörden nicht zur Verfolgung der registrierten Ordnungswidrigkeiten zwingen, heißt es in dem Beschluss.

VIDEO: Falschparker verpetzen: vorbildlich oder Denunziantentum? (8 Min)

Allerdings schreibt "Knöllchen-Horst" nicht nur auf Parksünder auf: Mit einer Dashcam im Auto dreht er auch Videos von Verstößen, die er an die Polizei weiter gibt. Verkehrssünder, die auf den Videos zu sehen sind, haben sich offenbar beim Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsens beschwert.

Mit diesen Videoaufnahmen verstößt "Knöllchen-Horst" nach Meinung des Landesdatenschutzbeauftragten gegen das Datenschutzgesetz, da die Nutzung einer Dashcam zum gezielten Aufdecken von Verkehrsverstößen problematisch sei. Derzeit läuft noch eine Anhörung, bei der sich der Frührentner zu dem Fall äußern kann.

Panorama hatte über den Trend, mit Kameras Jagd auf Verkehrssünder zu machen, im Juli berichtet.

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Dashcam © Screenshot

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Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 24.07.2014 | 21:45 Uhr

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