Die Allianz reagiert auf Panorama-Film "Die Nein-Sager"
Zu einem Bericht der ARD-Sendung "Panorama" vom 04.09.2012 nimmt die Allianz Deutschland AG wie folgt Stellung:
"Der Panorama-Bericht will den Eindruck erwecken, die Versicherungswirtschaft und die Allianz seien "Nein-Sager", die die Regulierung von Schadenfällen systematisch verzögern oder verweigern würden. Die erhobenen Vorwürfe sind unbegründet und haltlos. Das Gegenteil ist richtig: Die Allianz reguliert allein in Deutschland jedes Jahr mehr als 3,3 Millionen Schäden. Im Jahr 2011 hat die Allianz in der Schaden- und Unfallversicherung über 5,7 Milliarden Euro an Kunden und Geschädigte ausgezahlt.
An einer zügigen Regulierung haben auch Versicherer ein Interesse. Dass Schadenfälle bei der Allianz nach Sach- und Rechtslage so zeitnah wie möglich reguliert werden, spiegelt sich in einer hohen Kundenzufriedenheit und einer geringen Beschwerdequote wider.
Zu den beiden im Panorama-Beitrag dargestellten Versicherungsfällen hat die Allianz mehrfach Stellung bezogen: im Interview, in erklärenden Gesprächen und schriftlich. Wir bedauern, dass sich diese Stellungnahmen im Filmbeitrag kaum wiederfinden und dem Zuschauer dadurch nicht ermöglicht wird, sich ein eigenes Bild zu machen.
Hintergrund zu den im Filmbeitrag genannten Fällen: Bei der Regulierung für Herrn Wollenweber, der nach einem Autounfall im Rollstuhl sitzt, kam es zu gravierenden Verzögerungen, die allerdings nur zu einem geringen Teil von der Allianz zu verantworten waren. Durch mehrere Anwaltswechsel auf Seiten von Herrn Wollenweber sind uns die für die Regulierung des Verdienstausfalls erforderlichen Fakten erst ab 2002, also nach 27 Jahren, durch seinen vierten Anwalt vorgelegt worden. Wir haben dann schnell und im Einvernehmen eine sehr großzügige Regelung erzielen können. Insgesamt haben wir insbesondere Schmerzensgeld und für Verdienstausfall sowie für veränderte Bedürfnisse und den Haushaltsführungsschaden bezahlt.
Bei Daniel Bernert handelt es sich um einen heute 27-jährigen Mann, der seit Geburt behindert ist. Von seinen Angehörigen wird geltend gemacht, dem zuständigen medizinischen Fachpersonal seien während beziehungsweise nach der Geburt Fehler unterlaufen. Arzt und Hebamme sind bei der Allianz, Krankenhaus und Stationsschwester bei der Versicherungskammer Bayern versichert.
Da eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden konnte, haben sich über die Jahre verschiedene gerichtliche Instanzen mit dem Fall auseinandergesetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) München stellte bereits 2004 fest, dass das Kind schon behindert zur Welt gekommen sei. Da es nicht unmittelbar nach Geburt, sondern erst zwei Tage danach in eine Spezialklinik verlegt wurde, habe sich die Behinderung allerdings verstärkt. Den Anteil der Versicherungsnehmer der VKB und der Allianz an der Behinderung legte das OLG auf insgesamt 20 Prozent fest ("Verursacheranteil"). Dass die Gerichte so lange - von 1992 bis 2004 - zu dieser Feststellung gebraucht haben, ist aus Sicht der Allianz für alle Beteiligten sehr bedauerlich.
Bislang wurden von der Allianz und der Versicherungskammer bereits Zahlungen im sechsstelligen Bereich geleistet. Das OLG München hat am 21. Februar 2012 den rechtskräftig festgestellten Verursachungsanteil von 20 Prozent nochmals bekräftigt und einen ausführlich begründeten Vergleichsvorschlag unterbreitet. Die Versicherer haben dem zugestimmt. Der Vergleich ist bisher jedoch nicht zustande gekommen, da die Kläger ihn abgelehnt haben."
- Teil 1: Stellungnahme der Allianz zum Panorama-Film "Die Nein-Sager"
- Teil 2: Wie sich der Sachverhalt aus Sicht der Panorama-Redaktion darstellt, lesen Sie hier.