Datenschutz: Debeka muss 1,3 Millionen Euro zahlen
Das vor einem Jahr eröffnete Verfahren des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten (LfDI) Edgar Wagner gegen die Debeka ist offenbar noch vor Jahresende abgeschlossen. Der Debeka zufolge hat das Unternehmen einen Bußgeldbescheid aus Mainz akzeptiert. Es war das bisher größte derartige Verfahren beim Datenschutzbeauftragten.
In dem Verfahren ging es um Tippgeber im Öffentlichen Dienst. Edgar Wagner und seine Mitarbeiter untersuchten dieses Vertriebssystem intensiv. Konnten die Staatsdiener einen Neukunden für die Debeka werben, wurden sie bei Vertragsabschluss an der Provision beteiligt. Das sei nicht grundsätzlich unvereinbar mit dem Datenschutz, heißt es nun in gleichlautenden Presseerklärungen von Debeka und Datenschutzbeauftragtem.
Verdacht der Bestechung
Doch einige Debeka-Mitarbeiter hatten Listen und Kontaktdaten möglicher Kunden auch ohne deren Einverständnis erhalten und dafür zum Teil auch bezahlt. In diesem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz weiter wegen des Verdachts der Bestechung, Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Im Juli 2014 waren deswegen 24 Büros und Wohnungen durchsucht worden.
Unternehmen räumt Verstöße ein
Das Unternehmen hatte unterdessen "weisungswidrige" Verstöße einzelner Mitarbeiter eingeräumt. Die Praxis der Debeka werde nun zusammen mit dem Landesbeauftragten neu geordnet. Um einen langwierigen Rechtstreit zu vermeiden, habe man sich auf die Zahlung von 1,3 Millionen Euro Bußgeld geeinigt. Zudem stellt die Debeka 600.000 Euro für eine Stiftungsprofessur zur Verfügung, die sich mit der Grundlagenforschung und der Praxis eines effektiven Datenschutzes beschäftigen soll.