Urteil: Kein "Elternbonus" in der Sozialversicherung
Eltern müssen bei den Sozialversicherungsbeiträgen nicht weiter entlastet werden. Die geltenden Vorschriften verstoßen nicht gegen die Verfassung, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Gegenüber Kinderlosen seien Paare mit Kindern bei der Sozialversicherung nicht benachteiligt.
Damit wies das Gericht die Klage eines Ehepaares aus Freiburg zurück. Die Kläger, Eltern von drei mittlerweile erwachsenen Kindern, hatten geltend gemacht, dass ihre Erziehungsleistung nicht bei der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung angemessen berücksichtigt werde. Panorama hatte bereits 2014 über die Hintergürnde und mögliche Ungerechtigkeiten im Sozialversicherungssystem berichtet. Der Beitrag hatte damals heftige Debatten ausgelöst: