Bundesrat prüft höhere Strafen bei illegaler Telefonwerbung
Der Bundesrat prüft, verbotene Telefonwerbung stärker zu bekämpfen. Mehrere Bundesländer sprachen sich für eine schärfere Gesetzesregelung aus.
"Teilweise gibt es schon eine regelrechte Gewöhnung an diese neue Form von Landplage", sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne). Es gibt zwar seit vergangenem Jahr ein Gesetz gegen illegale Telefonwerbung, das aber in der Praxis nicht richtig greift: Im vergangenen Jahr beschwerten sich rund 108.000 Verbraucher schriftlich und telefonisch bei der Bundesnetzagentur über illegale Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch oder stellten hierzu Fragen.
Panorama berichtete bereits über dieUnwirksamkeit des vorhandenen Gesetzes gegen verbotene Telefonwerbung.
Geldstrafen bis zu 250.000 Euro
Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz schlugen nun im Bundesrat vor, Werbeanrufe soll es nur bei einer Einwilligung per Textform geben. Kommt es dennoch bei einem Anruf zu einem Vertrag, sollen Verbraucher dies innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist noch einmal schriftlich bestätigen können. Die Geldstrafen sollen von maximal 50.000 Euro auf bis zu 250.000 Euro steigen.
Der Bundesrat greift damit Forderungen von 2008 wieder auf. Die Verbraucherschutzminister der Länder unterstützen eine solche Regelung.