Kampf gegen illegale Telefonwerbung soll verschärft werden
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich für eine schärfere Ahndung von Telefonbetrug ausgesprochen: "Es handelt sich bei solchen Anrufen ganz klar um strafbares Verhalten", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung" (SZ): "Ich fordere von den Landesjustizministern eine schnellstmögliche Bestandsaufnahme über Zahl und Ursache eingestellter Verfahren wegen Telefonbetrug."
Zuvor hatte bereits die zuständige Bundesnetzagentur die schleppende Verfolgung der Straftaten durch Polizei und Justiz beklagt und festgestellt, dass "selbst bei großen Betrugsfällen faktisch keine Strafverfolgung" stattfinde. Panorama hatte bereits am 1. Juli darüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur bisher im Jahr 2010 auch aufgrund der schwachen Ermittlungslage nur 9 Bußgelder bei 57.000 Beschwerden ausgesprochen hat.
Offenbar um Stärke zu demonstrieren verhängte die Agentur in der letzten Woche zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 194 000 Euro. Behördenpräsident Matthias Kurth kündigte dabei medienwirksam an, zukünftig konsequent gegen Unternehmen vorzugehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachteten. In internen Papieren spricht die Behörde in Bezug auf die Strafverfolgung allerdings selbst von einer "untragbaren Situation".
Politik will nachbessern
Angesichts der Zahlen ist das vor einem Jahr verabschiedete Datenschutzgesetz, dass die so genannten "Cold Calls" unter Strafe stellt, nach Expertenansicht gefloppt. Das damals verabschiedete Gesetz werde derzeit im Bundesjustizministerium auf seine Wirksamkeit überprüft, so Leutheuser-Schnarrenberger: "Wenn sich bei der Evaluierung herausstellt, dass das Gesetz zu zahnlos ist und deutliche Defizite beim Verbraucherschutz aufweist, dann müssen wir selbstverständlich Vorschläge zur Nachbesserung diskutieren", sagte die Ministerin der "SZ".
Auch die Fraktion der Linkspartei will den Kampf gegen illegale Telefonwerbung verschärfen. Der Schutz der Verbraucher müsse früher ansetzen, kritisierte die Linke-Verbraucherpolitikerin Caren Lay. Die Bundesnetzagentur müsse vor der Zuteilung einer Rufnummer das Geschäftsmodell einer Firma prüfen. Außerdem sollten abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden.