Datenschutzbeauftragte: Fitness-Überwachung unzulässig
Es gibt Apps, die nicht nur den Bewegungsrhythmus, sondern auch den Gemütszustand überwachen - interessante Daten für Arbeitgeber und Versicherungen. Doch Arbeitgeber dürfen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht per Fitness-Apps überwachen, so Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz, gegenüber der Berliner Zeitung. "Eine generelle, anlassunabhängige und nicht zweckbestimmte Überwachung des Gesundheitszustands, wie sie durch Fitness-Apps erfolgt, ist unzulässig."
Wertvolle Daten
Panorama hatte über den Einsatz von Gesundheitsapps und Fitness-Trackern berichtet: Versicherungen und Arbeitgeber erhalten umfassende Informationen über den Gesundheitszustand ihrer Versicherten oder ihrer Mitarbeiter - und können damit Risiken identifizieren: Arbeitgeber wollen kostenintensive Krankentage der Mitarbeiter reduzieren. Versicherungen arbeiten an möglichst effizienten Risikoberechnungen.
Gefahr von Missbrauchsszenarien
Für solch eine Überwachung bedarf es zwar des Einverständnisses des Beschäftigten oder Versicherten. Voßhoff hält eine solche Einwilligung jedoch keinesfalls für ausreichend. "Die geltenden Vorschriften und Grundsätze würden umgangen, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer über dessen Einwilligung umfassende personenbezogene Gesundheitsdaten per Fitness-Apps erhielte." Fragwürdig sei auch, inwiefern ein Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber, von dem er abhängig ist, "freiwillig" in etwas einwilligen kann.
Die Kontrolle der Fitness durch Arbeitgeber berge zudem die Gefahr "unzähliger Missbrauchsszenarien", warnte Voßhoff. "Das wird sich möglicherweise für den Nutzer zeigen, wenn es bei der nächsten Kündigungswelle um die Frage geht, auf wen das Unternehmen am ehesten wird verzichten können."