Auch überarbeitete Maut "unvereinbar mit EU-Recht"?
Sie war eines der zentralen Themen der CSU im Bundestagswahlkampf: die Pkw-Maut. Und noch vor drei Tagen hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel beim CSU-Parteitag in Nürnberg für die Umsetzung der Maut ausgesprochen und gute Chancen für das Konzept gesehen. Persönlich wandte sie sich an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und versprach dem CSU-Politiker, dass es im Kabinett keine Probleme bei der Pkw-Maut geben werde - wenn keine neuen Aspekte auftauchten.
Neue Aspekte
Doch neue Aspekte sind aufgetaucht: Heute wurde bekannt, dass die EU-Kommission offenbar auch die überarbeiteten Pkw-Maut-Pläne für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte, dass EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc dem Minister "ihre Bedenken" mitgeteilt habe. Denn die Anrechnung der Pkw-Maut auf die Kfz-Steuer bevorteile deutsche Autofahrer, weil nur sie dadurch entlastet würden. Das führe zu einer "indirekten Diskriminierung" von EU-Ausländern. Zudem seien die Kurzzeit-Vignetten für Ausländer (20 Euro für zwei Monate, zehn Euro für zehn Tage) zu teuer.
"Falsche Schlussfolgerungen"
Dobrindts Sprecher Sebastian Rudolph wiegelte ab und äußerte in Berlin die Vermutung, dass Bulc nicht die aktuellen Gesetzesentwürfe des Verkehrs- und des Finanzministeriums vorgelegen hätten. Die Kommissarin ziehe deshalb "falsche Schlussfolgerungen", die inhaltlich längst ausgeräumt seien.
Panorama hatte bereits vor einem Jahr darüber berichtet, dass eine Maut nur für Ausländer europarechtlich wohl nicht zu realisieren ist, weil sie vermutlich gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.