Stand: 05.09.2014 15:53 Uhr

Alles andere als irreführend

Stellungnahme der Panorama Redaktion zu einer Meldung des Umweltbundesamtes mit dem Titel „Hat Panorama Recht?“

Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger © picture alliance / dpa Foto: Stephanie Pilick
UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sprach bei der Vorstellung der Studie von einer "Risikotechnologie".

Das Umweltbundesamt (UBA) schreibt, dass sich seine Präsidentin, Maria Krautzberger, bei der Feststellung, dass Fracking eine "Risikotechnologie" sei, auf eine "wissenschaftlich fundierte Risiko-Ableitung" aus einem UBA Gutachten ("UBA-Gutachten I", aus 2012) beziehe. Das UBA-Gutachten II aus dem Juli 2014 habe demnach eine geringere Rolle für ihre Risiko-Ableitung gespielt.

Diese Argumentation verwundert uns: In der Pressemitteilung vom 30.07.2014 zur Vorstellung des UBA-Gutachten II finden wir den Hinweis nicht, dass die "Risiko-Ableitung" zu einem großen Teil auf einem Gutachten aus dem Jahr 2012 beruht. Vielmehr wird in dem Text noch nicht einmal auf die alte Studie verwiesen. In dieser Pressemitteilung, die sich inhaltlich nur auf das neue UBA-Gutachten II bezieht, wird Frau Krautzberger mit den Worten "Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie" zitiert.

Die Argumentation, dass bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung einer neuen Studie diese Studie bei der Risikoeinschätzung keine Rolle gespielt haben soll, können wir nicht nachvollziehen. Die Berichterstattung über die Pressekonferenz in Zeitungen, Fernsehen und Radio war in dieser Frage ebenfalls eindeutig.

Auch aus dem älteren UBA-I-Gutachten lässt sich im Übrigen aus unserer Sicht keine Verbotsforderung aufgrund einer unbeherrschbaren Risikotechnologie ableiten. Zu diesem Schluss kommt ebenso die entsprechende Stellungnahme aller staatlichen geologischen Dienste der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem März 2013 (für den Bund/Länder-Ausschuss Bodenforschung), die sich mit dem UBA-I-Gutachten fachlich auseinander gesetzt hat. Der Auffassung, dass es sich um eine unbeherrschbare Risikotechnologie handele, waren auch diese Fachbehörden nicht.

Weiterhin führt das UBA an, dass beim so genannten Schiefergas-Fracking schützende Barriereschichten aus Zechsteinsalz fehlen. Diese Aussage erscheint fachlich nicht nachvollziehbar, denn laut der Bundesanstalt für Geowissenschaften wird das Trinkwasser ausreichend durch die vorhandenen Tonsteinschichten geschützt. Zechsteinsalz ist keine zwingende Voraussetzung hierfür. Der Einschätzung, dass 1000 Meter Abstand zwischen dem Trinkwasser und der gashaltigen Schicht ausreichen, schließt sich auch die UBA II Studie ausdrücklich an.

Sollte sich der Studienleiter der neuesten Studie aus Ihrem Haus in dieser Frage irren, warum hat das UBA dann in seiner Pressekonferenz nicht auf diese sehr wichtige Differenz aufmerksam gemacht? Schließlich geht es doch um unser Trinkwasser?

Das UBA hat Recht, wenn es feststellt, dass im Schiefergas in Deutschland erst dreimal zu Testzwecken gefrackt wurde. Panorama hat auch nichts anderes behauptet, sondern wir haben uns bei unserer Berichterstattung hier das Gutachten des UBA gehalten. Der Leiter des UBA-II-Gutachtens Dannwolf kommt zu dem Fazit, dass die Technologie auch im Schiefergas beherrschbar sei.

Wir stehen deshalb weiter uneingeschränkt zu unserer Berichterstattung.

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