HUK-Coburg: Auffälliges Geschäftsgebaren
Klagen über Versicherungen gibt es viele. Doch die HUK-Coburg scheint ein Sonderfall zu sein. Unfallopfer und Verkehrsrechtsanwälte beobachten seit einiger Zeit ein auffällig restriktives Verhalten: Selbst in ziemlich eindeutigen Fällen lehnt die Versicherung öfter bei Verkehrsunfällen die Regulierung des Schadens gegenüber dem Unfallopfer ab, lässt es unter Hinweis auf bereits bestehende Schäden häufiger auf eine Klage ankommen. Selbst eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAFIN scheint an dem Geschäftsgebaren bislang nichts zu ändern.