Urteil: Behörden dürfen Rückbau von Schottergärten anordnen
Eigentümer aus Diepholz hatten sich dagegen gewehrt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Eigentümer aus Diepholz hatten sich dagegen gewehrt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.