Stand: 09.11.2022 15:00 Uhr

Streit über Freispruch für Umwelt·schützer

 

AUDIO: Text hören (2 Min)

In Flensburg ist am Montag ein Prozess zu Ende gegangen.

            Flensburg ist eine Stadt im Norden von Schleswig-Holstein.

In dem Prozess war ein Mann angeklagt.

Dieser Mann gehört zu einer Gruppe von Umwelt·schützern.

Die Umwelt·schützer haben etwas Verbotenes gemacht.

Sie haben nämlich von Oktober 2020 bis Februar 2021 ein Gelände besetzt.

Dieses Gelände ist der Bahnhofs·wald in Flensburg.

Und sie haben Baum·häuser auf dem Gelände gebaut.

Die Umwelt·schützer haben gesagt:

            Die Besitzer wollen im Bahnhofs·wald ein Hotel bauen.

            Deshalb wollen die Besitzer viele Bäume fällen.

            Die Bäume sind aber wichtig für die Umwelt.

            Deshalb demonstrieren wir gegen das Fällen der Bäume.

 

Die Besitzer von dem Gelände haben zu den Umwelt·schützern gesagt:

            Die Umwelt·schützer sollen das Gelände verlassen.

Aber die Umwelt·schützer haben das Gelände nicht verlassen.

Deshalb haben die Besitzer die Polizei gerufen.

Die Polizei hat die Umwelt·schützer vertrieben.

Und die Polizei hat einige Umwelt·schützer festgenommen.

Die Polizei hat nämlich gesagt:

            Die Umwelt·schützer haben etwas Verbotenes gemacht.

            Sie haben nämlich gegen den Willen der Besitzer das Gelände betreten.

            Das ist eine Straf·tat.

            Diese Straf·tat heißt Haus·friedens·bruch.

 

Freispruch für Umwelt·schützer

Am Montag war das Urteil im Prozess gegen einen Umwelt·schützer.

Die Richterin hat den Umwelt·schützer freigesprochen.

            Das heißt:

            Der Mann bekommt keine Strafe.

Die Richterin hat nämlich gesagt:

            In dem Prozess mussten wir entscheiden:

            Was ist wichtiger?

            • Das Recht auf Umwelt·schutz.

            • Oder der Schutz von Eigentum.

Die Richterin hat entschieden:

            Der Einsatz für den Umwelt·schutz ist wichtiger als der Schutz von Eigentum.

            Deshalb durften die Umwelt·schützer auf dem Gelände demonstrieren.

 

Die Staats·anwaltschaft ist mit dem Urteil nicht einverstanden.

Der Staatsanwalt hat am Mittwoch gesagt:

            Das Urteil ist nichtrichtig.

            Deshalb akzeptieren wir das Urteil nicht.

            Und deshalb wollen wir einen neuen Prozess.

Jetzt muss ein anderes Gericht prüfen:

War das Urteil vielleicht falsch?

Dann gibt es vielleicht einen neuen Prozess.

 

Diese Nachricht ist vom 09. November 2022, 15.00 Uhr

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 09.11.2022 | 08:00 Uhr

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