Schleswig-Holstein lockert Corona-Regeln
Ab Donnerstag lockert Schleswig-Holstein die Corona-Regeln.
Die Landes·regierung hat beschlossen:
In Schleswig-Holstein ist ab Donnerstag keine Isolations·pflicht mehr.
Das bedeutet:
Ein Mensch hat das Corona-Virus?
Und er hat keine Symptome?
Ein Symptom ist ein Zeichen für eine Krankheit.
Ein Symptom von Corona ist zum Beispiel Fieber.
Oder Husten.
Dann muss dieser Mensch ab Donnerstag nicht mehr zu Hause bleiben.
Und er kann zum Beispiel zur Arbeit gehen.
Er muss in Innen·räumen nur eine Maske tragen.
Keine Lockerung in Hamburg
Auch in Hessen ist bald keine Isolations·pflicht mehr.
Und in 2 anderen Bundes·ländern ist schon seit Mittwoch keine Isolation·pflicht mehr:
• In Bayern.
• Und in Baden-Württemberg.
Aber in allen anderen Bundes·ländern gilt die Isolations·pflicht weiterhin.
Zum Beispiel auch in Hamburg.
Deshalb haben einige Menschen jetzt Probleme.
Diese Menschen sind aus Schleswig-Holstein.
Und diese Menschen arbeiten in Hamburg.
Haben diese Menschen das Corona-Virus?
Dann dürfen sie weiterhin nicht zur Arbeit gehen.
Aber sie dürfen zum Beispiel in Schleswig-Holstein zum Einkaufen gehen.
Oder zu Veranstaltungen.
Jetzt fragen diese Menschen zum Beispiel:
Ich habe das Corona-Virus?
Und ich kann für einige Tage nicht zu meiner Arbeit nach Hamburg?
Woher bekomme ich dann Geld für diese Tage?
Und was genau darf ich in diesen Tagen in Schleswig-Holstein machen?
Und Unternehmen sagen zum Beispiel:
Menschen mit dem Corona-Virus sind weiterhin ansteckend.
Deshalb möchten einige Menschen vielleicht nicht mit ihnen zusammenarbeiten.
Und wir wollen die Menschen in unseren Unternehmen nicht gefährden.
Deshalb sind viele Menschen nicht zufrieden mit den Corona-Regeln.
Und deshalb müssen Fach·leute jetzt noch viele offene Fragen klären.
Diese Nachricht ist vom 16. November 2022, 15 Uhr
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