Masken·pflicht in Kranken·häusern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt wieder eine besondere Regel.
Diese Regel ist die Masken·pflicht.
Diese Regel sagt:
Menschen müssen eine Schutz·maske tragen.
Masken·pflicht gilt aber nur in einigen Kranken·häusern.
Zum Beispiel:
• In Greifswald.
Greifswald ist eine Stadt im Nord·osten von Mecklenburg-Vorpommern.
• In Demmin.
Demmin ist eine Stadt süd·westlich von Greifswald.
• Und in Wolgast.
Wolgast ist eine Stadt östlich von Greifswald.
Die Kranken·häuser haben gesagt:
Besonders viele Menschen sind gerade erkältet.
Viele Menschen haben auch wieder das Corona·virus.
Wir wollen unsere Patienten schützen.
Und unsere Mitarbeiter.
Deswegen müssen die Besucher wieder eine Maske tragen.
Und die Mitarbeiter.
Viele Menschen sind erkältet
In ganz Deutschland sind gerade viele Menschen erkältet.
Oder sie haben das Corona·virus.
Auch in anderen Teilen von Nord·deutschland gilt wieder eine Masken·pflicht.
Aber nur in einigen Kranken·häusern.
Und in einigen Arzt·praxen.
Zum Beispiel in Niedersachsen.
Die Behörden haben gesagt:
Jedes Kranken·haus kann eine eigene Masken·pflicht einführen.
Diese Masken·pflicht gilt dann nur für dieses Kranken·haus.
Es sind aber gerade viele Menschen krank.
Sie wollen sich schützen?
Dann tragen Sie eine Maske.
Zum Beispiel auch in Bussen.
Oder im Supermarkt.
Diese Nachricht ist vom 19. Dezember 2023, 15 Uhr
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