Stand: 17.12.2021 15:00 Uhr

Gericht verbietet 2G-Regel in Niedersachsen

 

AUDIO: Text hören (2 Min)

Ein Gericht in Niedersachsen hat eine bestimmte Corona-Regel verboten.

Diese Regel war für das Einkaufen.

Und diese Regel war:

Will ein Mensch in bestimmten Geschäften einkaufen?

Dann muss dieser Mensch gegen das Corona-Virus geimpft sein.

Oder dieser Mensch muss genesen sein.

            Das heißt:

            Dieser Mensch hatte das Corona-Virus.

            Aber jetzt ist dieser Mensch wieder gesund.

Diese Regel heißt auch 2G-Regel.

 

Die 2G-Regel war in Niedersachsen für viele Geschäfte.

Aber zum Beispiel nicht für Supermärkte.

Für Drogerien.

Oder für Apotheken.

Das Gericht hat gesagt:

            Die 2G-Regel war nur für bestimmte Geschäften.

            Für diese Geschäfte ist das ungerecht.

            Deshalb gilt die 2G-Regel beim Einkaufen nicht mehr.

 

FFP2-Masken statt 2G-Regel?

Die Regierung von Niedersachsen hat gesagt:

            Die 2G-Regel gilt jetzt nicht mehr.

            Aber wir wollen die Menschen trotzdem vor dem Corona-Virus schützen.

            Deshalb machen wir wahrscheinlich eine neue Regel:

            Die Menschen müssen beim Einkaufen bald eine FFP2-Maske tragen.

                        FFP2-Masken sind besondere Masken.

                        FFP2-Masken schützen besonders gut vor dem Corona-Virus.

 

Die Entscheidung von dem Gericht ist nur für Niedersachsen.

Aber die 2G-Regel gibt es auch in anderen Bundes·ländern.

In diesen Bundes·ländern gilt die 2G-Regel noch.

 

Diese Nachricht ist vom 17. Dezember 2021, 14 Uhr.

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NDR Info | 17.12.2021 | 14:00 Uhr

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