Gericht verbietet 2G-Regel in Niedersachsen
Ein Gericht in Niedersachsen hat eine bestimmte Corona-Regel verboten.
Diese Regel war für das Einkaufen.
Und diese Regel war:
Will ein Mensch in bestimmten Geschäften einkaufen?
Dann muss dieser Mensch gegen das Corona-Virus geimpft sein.
Oder dieser Mensch muss genesen sein.
Das heißt:
Dieser Mensch hatte das Corona-Virus.
Aber jetzt ist dieser Mensch wieder gesund.
Diese Regel heißt auch 2G-Regel.
Die 2G-Regel war in Niedersachsen für viele Geschäfte.
Aber zum Beispiel nicht für Supermärkte.
Für Drogerien.
Oder für Apotheken.
Das Gericht hat gesagt:
Die 2G-Regel war nur für bestimmte Geschäften.
Für diese Geschäfte ist das ungerecht.
Deshalb gilt die 2G-Regel beim Einkaufen nicht mehr.
FFP2-Masken statt 2G-Regel?
Die Regierung von Niedersachsen hat gesagt:
Die 2G-Regel gilt jetzt nicht mehr.
Aber wir wollen die Menschen trotzdem vor dem Corona-Virus schützen.
Deshalb machen wir wahrscheinlich eine neue Regel:
Die Menschen müssen beim Einkaufen bald eine FFP2-Maske tragen.
FFP2-Masken sind besondere Masken.
FFP2-Masken schützen besonders gut vor dem Corona-Virus.
Die Entscheidung von dem Gericht ist nur für Niedersachsen.
Aber die 2G-Regel gibt es auch in anderen Bundes·ländern.
In diesen Bundes·ländern gilt die 2G-Regel noch.
Diese Nachricht ist vom 17. Dezember 2021, 14 Uhr.
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