Europa·wahl: Menschen mit Behinderung dürfen wählen
Ein besonderes Gericht hat eine wichtige Entscheidung getroffen.
Dieses Gericht ist das Bundes·verfassungs·gericht.
Das Bundes·verfassungs·gericht ist das wichtigste Gericht in Deutschland.
Das Bundes·verfassungs·gericht sagt zum Beispiel:
Dieses Gesetz ist ungerecht.
Dann müssen die Politiker dieses Gesetz ändern.
Dieses Gericht hat jetzt gesagt:
Bei der Europa·wahl dürfen auch Menschen mit Behinderung wählen.
Die Europa·wahl ist eine wichtige Wahl.
Bei der Europa·wahl wählen Menschen das Europäische Parlament.
In Deutschland ist die Europa·wahl am 26. Mai.
Wahl·recht für Menschen mit Behinderung
Mehr als 80.000 Menschen mit Behinderung dürfen in Deutschland nicht wählen.
Diese Menschen haben einen Betreuer.
Diese Menschen brauchen im Alltag nämlich Hilfe.
Das Bundes·verfassungs·gericht hat gesagt:
80.000 Menschen mit Behinderung dürfen nicht wählen.
Das ist ungerecht.
Kein Mensch darf nämlich wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Deshalb müssen die Politiker das Wahl·recht sofort ändern.
Dann dürfen Menschen mit Behinderung schon bei der Europa·wahl wählen.
Menschen mit Behinderung wollen bei der Europa·wahl wählen?
Dann müssen diese Menschen einen Antrag stellen.
In diesem Antrag steht zum Beispiel:
Ich will bei der Europa·wahl wählen.
Diesen Antrag müssen die Menschen bei ihrer Stadt abgeben.
Zum Beispiel im Rathaus.
Diese Nachricht ist vom 16. April 2019, 15.00 Uhr.
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