Informationen zu den Drei-Stufen-Test-Verfahren im NDR
Der Rundfunkrat hat anlassbezogen die Aufgabe, in einem sogenannten Drei-Stufen-Test Telemedien- oder Telemedienänderungskonzepte zu überprüfen, die durch die Rundfunkanstalt vorgelegt werden. In solchen Konzepten wird beschrieben, wie die Telemedienangebote im Einzelnen inhaltlich ausgerichtet sein sollen; etwa welcher Inhalt und für welche Zielgruppe etwas angeboten werden soll und es legt die Verweildauern des Angebots fest, also wie lange Inhalte und Sendungen als Audio oder Video abrufbar sein sollen.
Zu einer Prüfung der Konzepte durch den Rundfunkrat kommt es immer dann, wenn Telemedienangebote neu eingebracht oder wesentlich verändert werden sollen. In den sog. drei Stufen prüft der Rundfunkrat dann nach gesetzlichen Vorgaben, ob das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft genügt, in welchem Umfang es qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und ob der finanzielle Aufwand des Angebots erforderlich ist.
Durch den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden die Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote teilweise überarbeitet. Für einige der darin enthaltenen Gesetzesänderungen gilt, dass sie erst dann zur Anwendung kommen können, wenn sie von den Landesrundfunkanstalten in ihre Telemedienkonzepte übernommen werden. Aus diesem Anlass werden in der gesamten ARD von den Rundfunkanstalten entsprechende Drei-Stufen-Tests durchgeführt. Der NDR Rundfunkrat leitet die Genehmigungsverfahren für tagesschau.de sowie das Telemedienangebot des NDR.