NDR Rundfunkrat eröffnet Drei-Stufen-Test zu tagesschau.de - Dritte können Stellung nehmen
I. Drei-Stufen-Test -Verfahren
Der Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue Telemedienangebote oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebots einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Der Rundfunkrat hat hierbei zu prüfen,
- inwieweit das neue Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
- in welchem Umfang durch das neue Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und
- welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Der Rundfunkrat des NDR nimmt das ihm von dem Intendanten in der Vorlage vorgelegte Änderungskonzept des Telemedienangebots zu "tagesschau.de" entgegen. Er leitet hierzu ein Genehmigungsverfahren gem. § 32 MStV i. V. m. den NDR Programmrichtlinien in der Fassung vom 25.10.2019 hinsichtlich wesentlicher Änderungen des am 25.06.2010 genehmigten Telemedienkonzepts von "tagesschau.de" ein:
- Eigenständige Audio- und Videoinhalte ("Online Only" und "Online First")
- Rolle und Bedeutung von Online- und Drittplattformen
- Verweildauerkonzept
II. Telemedienkonzept des gemeinschaftlichen Angebots der ARD zu tagesschau.de
III. Gelegenheit zur Stellungnahme
Gemäß §32 Abs. 5 Medienstaatsvertrag ist Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Stellungnahmen zum Angebot "tagesschau.de" sind bis zum 08.11.2021 per E-Mail (oder per Post) an die Vorsitzende des Rundfunkrates des NDR, Ute Schwiegershausen, an die folgende Adresse zu richten:
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
Betreff: Stellungnahme zum TMÄK von tagesschau.de
Postanschrift: Rundfunkrat
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Der Rundfunkrat ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es wird daher gebeten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an den Rundfunkrat zu übermitteln bzw. gegebenenfalls eine vertrauliche und eine nicht vertrauliche Version ihrer Eingabe einzureichen. Vertrauliche Daten werden den Mitgliedern von der Vorsitzenden des Rundfunkrates nur zur Verfügung gestellt, sofern sie zuvor eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben. Dem Intendanten sind lediglich die nicht vertraulichen Fassungen der Stellungnahmen zuzuleiten (§32 Abs. 5 Medienstaatsvertrag und Abschnitt II. Ziffer 3 und Ziffer 6 ARD-Genehmigungsverfahren).
Dritte können ihre Stellungnahmen auch unmittelbar an den Gutachter (s. unten IV) senden (der Gutachter wird vertrauliche Daten aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht im Gutachten ausweisen und bei unmittelbarer Zusendung nicht an den Rundfunkrat weiterleiten).
IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen
Zu den wettbewerbsökonomischen Auswirkungen des o.g. Angebots wird der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzuziehen. Der Rundfunkrat wird den Namen des Gutachters unverzüglich nach dessen Beauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen.
V. Entscheidung des Rundfunkrates
Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf dieser Internetseite bekannt geben.
Ansprechpartnerinnen:
Ute Schwiegershausen, Vorsitzende des NDR Rundfunkrates
Sybille Möller, Leiterin Gremienbüro des NDR
E-Mail:gremienbuero@ndr.de
Tel. (040) 4156 35 06
Postanschrift: Rundfunkrat
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Hamburg, 24.09.2021