NDR Rundfunkrat eröffnet Drei-Stufen-Test-Verfahren zu „NDR Online“
Der Rundfunkrat des NDR leitet ein Genehmigungsverfahren für das Telemedienänderungskonzept der ARD/des NDR von „NDR Online“ ein. Bis zum 8 November 2021 haben Interessierte die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die ARD aktualisiert insgesamt 17 Telemedienkonzepte für Telemedienangebote innerhalb des Senderverbunds. Der Rundfunkrat des NDR leitet gem. § 32 Medienstaatsvertrag ein Genehmigungsverfahren – den sogenannten „Drei-Stufen-Test“ – für das vom Intendanten Joachim Knuth vorgelegte Telemedienänderungskonzept für NDR.de ein.
Die wesentlichen Änderungen am bisher genehmigten Telemedienangebot betreffen insbesondere die Bereiche „Online Only“, Rolle und Bedeutung von Online- und Drittplattformen sowie das Verweildauerkonzept. Das Telemedienänderungskonzept ist auf der Internetseite des NDR Rundfunkrats abrufbar.
Ab heute, 24. September, bis zum 8. November können alle Interessierten gemäß §32 Abs. 5 Satz 1 Medienstaatsvertrag Stellung zu den wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots „NDR Online“ nehmen.
Der Rundfunkrat wird der staatsvertraglichen Vorgabe entsprechend auch gutachterliche Expertise einholen. Das Gutachten soll die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots des NDR auf allen relevanten Märkten analysieren und bewerten. Den marktlichen Auswirkungen ist der publizistische Wert der öffentlich-rechtlichen Angebote gegenüberzustellen.
Die Stellungnahmen sind per E-Mail oder per Post an die Vorsitzende des NDR Rundfunkrats, Ute Schwiegershausen, unter folgender Adresse zu richten:
Ansprechpartnerinnen:
Ute Schwiegershausen
Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates
Sybille Möller
Leiterin Gremienbüro des NDR
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
Tel.: 040/4156 3506
Postanschrift:
Rundfunkrat
Norddeutscher Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Weitere Details sind auf der Internetseite des NDR Rundfunkrats abrufbar.
Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf seiner Internetseite bekannt geben.
24. September 2021