Prozess gegen G20-Gegner: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe
Sieben Jahre ist es her, dass es während des G20-Gipfels in Hamburg am Bahrenfelder Rondenbarg zu Ausschreitungen kam. Seit Januar dieses Jahres müssen sich deswegen ein Mann und eine Frau vor dem Hamburger Landgericht wegen Landfriedensbruch und Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten verantworten.
Die Staatsanwaltschaft erklärte die beiden in ihrem Plädoyer am Montag für schuldig, forderte aber nur noch eine Geldstrafe für sie. Für den 29-Jährigen beantragte die Staatsanwaltschaft 150 Tagessätze zu je 15 Euro, für die 35-Jährige 150 Tagessätze zu je 40 Euro. Jeweils 60 Tagessätze sollen wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
Verurteilung für Gewalttaten anderer?
Eines war in dem Prozess von vornherein klar: Dass es kaum mehr um die Frage gehen wird, wie die Angeklagten bestraft werden - sondern, ob überhaupt. Denn sie selbst haben damals keine Gewalttaten begangen. Am Rondenbarg waren Polizistinnen und Polizisten mit Pyrotechnik und Steinen beworfen worden, aber eben nicht von den beiden jetzt Angeklagten. Können ihnen die Gewalttaten anderer G20-Gegner zugerechnet werden? Ja, meinte die Staatsanwältin. Die beiden seien schwarz gekleidet in dem schwarzen Block mitgelaufen - die Frau sogar mit einer Sturmhaube über dem Kopf. Sie hätten sich durch das geschlossene Auftreten mit den Gewalttäterinnen und -tätern solidarisiert, deren Taten gebilligt und ihnen ermöglicht, anonym in der Masse abzutauchen.
Vorwürfe abgemildert
Die Staatsanwältin milderte die Vorwürfe nach dem langen Prozess allerdings ab. Was am Rondenbarg passiert sei, sagte sie, habe nicht die Dimension gehabt wie damals auf der Elbchaussee. Da habe während des G20-Gipfels "ein marodierender Mob eine Schneise der Verwüstung" hinterlassen.
Verteidigung fordert Freisprüche
Die Verteidiger forderten am Dienstag Freisprüche für die Angeklagten. Ihre Anwälte sagten, dass ihnen beispielsweise die Steinwürfe anderer Teilnehmemnden der Demo nicht angelastet werden dürften, das würde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aushöhlen. Das Urteil soll am 3. September verkündet werden.