Frank Ordenewitz: "Mach et" oder Fairplay?
"Mach et, Otze!" - wer im Internet nach dem früheren Fußballer Frank Ordenewitz sucht, stößt unweigerlich auf diesen Satz, der zum geflügelten Wort geworden ist. Das ist die Tragik des einstigen Stürmers: 272 Bundesligaspiele, 30 Einsätze im DFB-Pokal und ein Meistertitel schlagen für den gebürtigen Niedersachsen zu Buche. Keine schlechte Bilanz. Doch haften geblieben, weil von sporthistorischer Bedeutung, sind lediglich zwei Einzelaktionen; und die Extreme, die ein Sportlerleben bieten kann, können kaum deutlicher werden als im Fall von Ordenewitz. Kurios: Beide Vorfälle ereigneten sich mit einem Abstand von drei Jahren an einem 7. Mai.
7. Mai 1991: Platzverweis
In der öffentlichen Wahrnehmung steht Ordenewitz immer noch da als der Spieler, der freiwillig einen Platzverweis provozierte. Mittels dieser Trickserei wollte Ordenewitz eine Sperre für das Pokalfinale 1991 umgehen: Im Halbfinale gegen den MSV Duisburg hatte der Stürmer bereits die Gelbe Karte gesehen. Es war die zweite im laufenden Wettbewerb und das bedeutete für den Kölner Profi, dass er im Endspiel nicht hätte spielen dürfen. Also kam er auf die Idee, eine weitere Gelbe Karte und damit den Platzverweis zu provozieren. Denn nach damaligen DFB-Regeln wäre Ordenewitz dann lediglich für das folgende Spiel in der Bundesliga gesperrt und anschließend im Pokalfinale wieder spielberechtigt gewesen.
Trickserei fliegt auf
Dies trug er seinem Trainer Erich Rutemöller während einer Spielunterbrechung vor und der sagte schließlich angesichts der Kölner Führung seinen berühmtesten Satz: "Mach et, Otze." Ordenewitz schlug also in der 85. Minute beim Stand von 2:0 bei einer weiteren Spielunterbrechung den Ball weit hinters Tor und wurde von Schiedsrichter Markus Merk des Feldes verwiesen. Der Trick hätte vermutlich funktioniert, wenn Rutemöller die Geschichte nicht freimütig vor laufender Kamera zum Besten gegeben hätte. Der DFB leitete wegen Unsportlichkeit ein Sportgerichtsverfahren ein und "Otze" war am Ende der Dumme: Er wurde nachträglich für das Pokalfinale gesperrt. Ironie des Schicksals: Endspielgegner der Kölner war Ordenewitz‘ Ex-Club Werder Bremen, der sich den Pott im Elfmeterschießen sicherte.
7. Mai 1988: Handspiel zugegeben
Just im grün-weißen Werder-Dress hatte sich Ordenewitz drei Jahre zuvor als beispielhafter Sportsmann präsentiert. So geschehen am 32. Spieltag der Bundesligasaison 1987/88. Wieder war es ein 7. Mai. Eine Woche zuvor hatte sich Bremen bereits vorzeitig den Meistertitel gesichert und reiste als Tabellenführer mit sieben Zählern Vorsprung (es galt noch die Zwei-Punkte-Regel) zum 1. FC Köln. In der 50. Minute beim Stand von 1:0 für die Kölner unterlief Ordenewitz ein Handspiel im eigenen Strafraum. Schiedsrichter Manfred Neuner (Leimen) hatte es nicht gesehen und wurde erst nach heftigen Kölner Protesten aktiv. Er ging zum vermeintlichen Sünder hin und fragte den Bremer: "War es ein Handspiel?" - und Ordenewitz nickte. Kölns Pierre Littbarski verwandelte den fälligen Strafstoß zum 2:0-Endstand. Der Fußball-Weltverband FIFA würdigte die Aktion mit dem Fairplay-Preis. Mit dem an den Preis gebundenen Geld (50.000 Schweizer Franken) rief er eine Stiftung für bedürftige Kinder ins Leben. "Ich würde so etwas wieder machen", sagte Ordenewitz damals und ergänzte: "Fairplay gehört zum Sport." Drei Jahre später hat er sich daran wohl nicht mehr erinnert...