HSV: Freistellung von Sportdirektor Mutzel unwirksam
Michael Mutzel ist juristisch erfolgreich gegen seine Freistellung als Sportdirektor beim HSV vorgegangen. Das Arbeitsgericht Hamburg hat am Dienstag die Entscheidung des Fußball-Zweitligisten für unwirksam erklärt.
Mutzel war nach internen Differenzen mit Sport-Vorstand Jonas Boldt vom 12. Juni bis zum 16. August beurlaubt und anschließend freigestellt worden. Der Entscheidung vorausgegangen war eine massive öffentliche Kritik durch Boldt: "Michael funktioniert in einer Führungsrolle rund um die Mannschaft nicht", sagte der Sportvorstand Anfang Juni und setzte unter anderem durch, dass Mutzel keinen Kontakt mehr zur Mannschaft haben durfte.
"Kein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis"
Die HSV Fußball AG habe den Sportdirektor nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen beurlauben können, hieß es jetzt in der Begründung des Gerichts. Es gebe zudem "Zweifel an der Wirksamkeit der im Arbeitsvertrag vereinbarten einseitigen Freistellungsmöglichkeit".
Letztlich sah die Kammer auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Partien, "weil allein interne Abstimmungsschwierigkeiten und die Verweigerung der Teilung des Outlook-Kalenders hierfür nicht genügten".
Berufung vor dem Landesarbeitsgericht möglich
Gespräche zwischen dem 42-Jährigen und dem Verein vor dem Gerichtstermin waren ergebnislos geblieben. Nach der Entscheidung von Dienstag muss der HSV Mutzel theoretisch weiterbeschäftigen. Das Gericht betonte die "besondere Eilbedürftigkeit für eine fortgesetzte Beschäftigung, weil andernfalls ein weitergehender erheblicher Reputationsschaden" bei Mutzel zu befürchten sei. Gegen das Urteil kann der HSV vor dem Landesarbeitsgericht Berufung einlegen.