Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.
Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten danach den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.
Anschließend legte der VfL Einspruch gegen die Wertung der Partie ein, die 1:1 ausging.
Das DFB-Sportgericht wertete in seinem Urteil am 9. Januar die Begegnung mit 2:0 für den VfL Bochum. Daraufhin legte zunächst Union Berufung ein, Holstein Kiel und der FC St. Pauli schlossen sich später an.
Empört. "Es ist schon schlimm genug, dass Personen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräume oder auf den Rasen werfen", sagte Präsident Dirk Zingler. "Viel schlimmer ist es jedoch, wenn jemand versucht, sich aus diesen für keinen Veranstalter zu verhindernden Ereignissen einen Vorteil zu verschaffen."
Der eigentliche unsportliche Skandal habe nach dem Ereignis auf dem Rasen und dann vor Gericht stattgefunden, so Zingler. Nach seiner Ansicht schadet dieses Urteil dem Fußball. Die Berliner zweifeln an, dass eine Verletzung bei Drewes vorgelegen habe. Union hatte den Feuerzeugwerfer nach eigenen Angaben ermittelt, eine Anzeige erstattet und ein dreijähriges Stadionverbot ausgesprochen.
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"Vorne links oben" am Kopf sei er getroffen worden, erklärte der 32-Jährige bei der Sportgerichtsverhandlung und berichtete von Schwindel, Übelkeit und Schmerzen an der Einschlagstelle. Drewes wurde später im Krankenhaus untersucht. Ein Test auf Gehirnerschütterung sei unauffällig verlaufen.
"Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen", sagte Richter Stephan Oberholz in der Urteilsbegründung in erster Instanz.
Die beiden Clubs - Holstein ist Tabellenletzter, St. Pauli 15. - befürchten eine mögliche Einflussnahme im Abstiegskampf. "Man muss natürlich hinterfragen, inwieweit man mit dem Urteil in die Integrität des Wettbewerbs eingreift. Unbeteiligte Vereine sind selbstverständlich durch dieses Urteil betroffen", erklärte St.-Pauli-Präsident Oke Göttlich bei "Sky".
Der 1. FC Heidenheim steckt punktgleich mit Bochum tief im Abstiegskampf, hält sich aber aus dem juristischen Gezerre raus. "Wir haben uns dazu entschieden, keinen Einspruch gegen dieses Urteil einzulegen, weil wir an diesem Spiel nicht direkt beteiligt waren. Gleichwohl halten wir das erste Urteil für falsch", sagte Holger Sanwald, der Vorstandsvorsitzende des Tabellen-16.
Der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer erklärte die Einsprüche der beiden Nordclubs zu Beginn der Verhandlung als unzulässig. Eben weil sie nicht an dem Spiel beteiligt gewesen sind. Ein berechtigtes Interesse könne jeder Verein haben, so der Richter. Man habe geprüft, wann ein "unmittelbares" Interesse bestehe. Der Kreis der Vereine könne aber nicht zu groß gezogen werden. "Dies wäre ein nicht praktikabler Weg", hieß es zur Begründung weiter.
Das Bundesgericht hatte beiden Vereinen angeboten, diese Entscheidung bereits im Vorfeld der Verhandlung im schriftlichen Verfahren zu treffen - beide Clubs hätten aber eine Entscheidung in einer mündlichen Verhandlung beantragt, erklärte der DFB.
Wenn das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar bestätigt, hätte Bochum zwei Punkte mehr in der Tabelle und würde nach dem derzeitigen Stand den 1. FC Heidenheim um zwei Zähler überflügeln und vom 16. Platz verdrängen. Union würde ein Zähler abgezogen, die Berliner blieben aber Tabellen-13. - dann mit 23 Zählern.
Mit dem Bundesgericht enden die Instanzen des DFB. Nach dessen Urteil wird die Bundesliga-Tabelle - gegebenenfalls - angepasst. Aber: Theoretisch können die Verfahrensbeteiligten auch noch vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften ziehen.