Dopingverdacht bei HSV-Profi Vuskovic: Öffnung der B-Probe Mitte Dezember
In den Dopingverdachtsfall Mario Vuskovic kommt ein bisschen Bewegung. Nach NDR Informationen wird die Öffnung der B-Probe Mitte Dezember stattfinden. In der A-Probe war der HSV-Verteidiger positiv auf Epo getestet und vom DFB vorläufig gesperrt worden.
Die B-Probe werde nach Rücksprache mit dem Spieler und dem Verein Mitte Dezember geöffnet, teilte ein Sprecher des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) dem NDR mit. Des Weiteren werde der DFB bei der Öffnung der B-Probe persönlich vertreten sein.
Es liegt nahe, dass auch Vuskovic der Öffnung der B-Probe beiwohnt. Dieses Recht ist in den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung hinterlegt. Vuskovic kann auch einen Vertreter schicken. Dass die Analyse der B-Probe ein anderes Ergebnis als die positive A-Probe ergibt, ist sehr unwahrscheinlich.
Immerhin steht nun ein gewisser Zeitplan fest, nachdem der Fall des 21 Jahre alten Kroaten zu einer Art Hängepartie geworden war: Das Analyse-Ergebnis der A-Probe hatte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) nach NDR Informationen am 10. November vom Labor erhalten, acht Wochen nach der Trainingskontrolle vom 16. September diesen Jahres. Ein langer Zeitraum, aber laut NADA ein gängiger.
DFB informiert Spieler und Verein
An diesem Punkt setzte eine Besonderheit ein, die es im Profifußball gibt: Wie in den DFB-Regeln vorgesehen, übermittelt die NADA das Ergebnis in Fällen wie Vuskovic zunächst an den Verband. Der DFB wiederum informiert den betreffenden Spieler und Verein. Eine selbstgewählte Rolle des DFB, der auch die Möglichkeit hätte, das Verfahren an die NADA abzutreten.
Am 12. November, nach dem 4:2-Sieg gegen Sandhausen, hatte der HSV den positiven Epo-Befund von Vuskovic öffentlich gemacht. Der Kroate gehörte nicht zum Kader. Der HSV hatte dies zunächst mit "persönlichen Gründen" erklärt.
HSV und Spieler arbeiten zusammen
Verein und Spieler ziehen aktuell an einem Strang. Vuskovic hat sich zwei Anwälte genommen, einen für das Thema Doping und einen mit dem Fachgebiet Verbandsrecht. Zudem wurde der Verteidiger in Hamburg von den HSV-Medizinern untersucht, um eine genetische Erklärung zu finden - was unwahrscheinlich, wenn nicht sogar ausgeschlossen ist.
Wenn das Ergebnis der B-Proben-Analyse vorliegt und den positiven Epo-Befund der A-Probe bestätigen sollte, käme im nächsten Schritt das DFB-Sportgericht ins Spiel, das einen Verhandlungstag für den "Fall Vuskovic" festlegen würde. Die Regelstrafe für Dopingdelikte beträgt laut DFB-Rechts- und Verfahrensordnung vier Jahre (Paragraf 8b).