Stand: 20.04.2018 12:00 Uhr

Wer darf wählen?

Ein Schild mit der Aufschrift "Wahlraum" und einem Richtungspfeil. © dpa-Bildfunk Foto: Peter Steffen/dpa
Mehr als zwei Millionen Menschen sind in diesem Jahr zur Wahl aufgerufen.

Wer am 6. Mai 2018 seine Stimme abgeben darf, bekommt einige Wochen vor der Wahl eine Benachrichtigung per Post. Es sind mehr als zwei Millionen Schleswig-Holsteiner zur Wahl aufgerufen - und zwar alle Frauen und Männer, die ...

  • ... deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige eines EU-Staates sind

  • ... am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben

  • ... seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben

 

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird automatisch ins Wählerverzeichnis des zuständigen Bezirks eingetragen und bekommt seinen Wahlschein per Post zugeschickt. Auf dem steht die Adresse des Wahllokals, in dem der Wähler seine Stimme abgeben kann. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Nicht wählen dürfen Bürger, denen das Wahlrecht durch richterliche Anordnung entzogen wurde. Auch wer ohne Betreuer keine eigenen Entscheidungen mehr fällen kann, darf nicht wählen. Beide Fälle sind aber äußerst selten.

Wahl-ABC
Stimmzetteleinwurf vor Wappen schleswig-holsteinischer Kreise und Städte © Fotolia, picture-alliance/ dpa Foto: tian Schwier, Landesarchiv Schleswig-Holstein

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 06.05.2018 | 18:00 Uhr

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