Urteile in zwei Brandstifter-Prozessen in Flensburg
Nach den Brandserien in Flensburg und Harrislee im vergangenen Jahr sind am Dienstag die beiden Prozesse mit zwei Schuldsprüchen zu Ende gegangen.
Nach der Brandserie in Flensburg im vergangenen Jahr hat das Landgericht einen 33-jährigen Angeklagten aus Flensburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte im vergangenen Jahr mehrere Brände verursacht.
Gerichtssprecher Stefan Wolf erklärte, der Angeklagte habe aus Sicht der Kammer "insbesondere Pkw angezündet und dann ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus gelegt, wo es zu einem Brand und Sachbeschädigung gekommen ist." Zugunsten des Familienvaters sei berücksichtigt worden, dass er im Wesentlichen geständig und nicht einschlägig vorbestraft war. Der 33-Jährige soll während der Taten unter Alkoholeinfluss gestanden haben.
Schwierige Lebensumstände
Seine Kindheit in Schleswig beschrieb der 33-Jährige während des Prozesses als Hölle. Seine Eltern seien Alkoholiker gewesen. Auch er selbst betrinke sich regelmäßig. Lesen und Schreiben könne er nicht. Eine Ausbildung zur Hotelfachkraft habe er abgebrochen. Er habe vier Kinder, lebte aber zuletzt getrennt von ihnen. Er wolle sie wiedersehen, berichtete der Angeklagte mit gebrochener Stimme. Und generell sei er ein Mensch, der gerne helfe. Ein psychologischer Sachverständiger hatte zuvor lange mit dem Mann gesprochen. Dieser berichtete, der Angeklagte habe erwähnt, er rufe gerne die Feuerwehr, damit die Rettungskräfte ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen könnten.
Urteil: Brandserie in Harrislee
Auch in einem weiteren Prozess zu einer Brandserie fiel am Dienstag vor dem Amtsgericht Flensburg ein Urteil. Ein Jugendlicher musste sich wegen einer Brandserie im vergangenen Jahr in Harrislee (Kreis Schleswig-Flensburg) verantworten. Immer wieder musste die Harrisleer Feuerwehr in diesem Zeitraum zu einem Hochhaus in der Hohen Mark ausrücken. Zur Anklage standen vier Taten in einem Hochhaus - darunter Brände im Keller, im Treppenhaus und im Dachgeschoss.
Jugendlicher muss in gemeinnütziger Einrichtung arbeiten
Laut Gerichtssprecher Stefan Wolf ist der Jugendliche "wegen versuchter schwerer Brandstiftung in einem Fall und Sachbeschädigung in drei weiteren Fällen verwarnt worden und zu einem zweiwöchigen Dauerarrest verurteilt worden." Darüber hinaus müsse er bis zu seinem 18. Geburtstag Therapiegespräche führen. Er solle sich in eine gemeinnützige Einrichtung begeben, und dort solle er für wenigstens sechs Monate arbeiten und regelmäßig Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe führen, hieß es vom Gerichtssprecher weiter. Der Jugendliche hat alle Taten gestanden und stand das erste Mal vor Gericht.