Flensburg: Angeblicher Heilpraktiker wegen Mordes verurteilt
Nach mehr als einem Jahr Prozess ist am Mittwoch das Urteil gefallen: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann aus Brunsholm seine schwerkranke Frau 2022 umgebracht hat.
Das Landgericht Flensburg hat den 55-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren zwar rechtlich möglich wäre, aber tatsächlich so gut wie ausgeschlossen ist.
Laut Gericht hat der Mann aus der Gemeinde Esgrus (Kreis Schleswig-Flensburg) seine Ehefrau aus Habgier und Heimtücke getötet. Er hatte ihr im August 2022 eine Überdosis aus Medikamenten verabreicht und mit einem Messer auf sie eingestochen.
Der Verurteilte soll ein Doppelleben geführt haben
Etwa eine Woche vor der Tat hatte die Polizei das Haus des Ehepaars durchsucht, weil gegen den Mann eine Anzeige wegen Vergewaltigung vorlag. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mann daraufhin wohl befürchtet, dass sein langjähriges Doppelleben auffliegen könnte. Zum einen hat er ohne entsprechende Qualifikation als Heilpraktiker gearbeitet, zum anderen soll er mehrere Frauen, die er behandelt hat, sexuell missbraucht haben.
Das Gericht befand, dass der Mann Angst gehabt hätte, dass seine Frau davon erfährt und sich von ihm trennt - dann wäre er mittellos gewesen. Im Fall ihres Todes hätte er dagegen Haus und Vermögen geerbt. Somit hätte er seiner Frau über mehrere Tage eine Überdosis eines Antidepressivums verabreicht. Dies führte laut Gericht zum Tod.
Abschiedsbrief der Frau laut Gericht gefälscht
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg. Die Verteidigung hingegen hatte auf eine Freiheitsstrafe von lediglich zwei Jahren plädiert und dass die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Ihrer Ansicht zufolge habe es sich um eine Tötung auf Verlangen gehandelt.
Der Mann selbst hat es so dargestellt, als ob es sich um einen gemeinsam geplanten Suizid gehandelt habe. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Zwar hat auch der Mann eine geringe Menge des Medikaments eingenommen und sich Stiche mit dem Messer zugefügt, der Abschiedsbrief der Frau sei aber gefälscht, so der Richter.