Stand: 06.11.2024 12:08 Uhr

Stalking-Prozess vor dem Amtsgericht Meldorf

Im Bett liegende Frau schaut auf ihr Smartphone-Display, auf dem ein Unbekannter anruft. © Colourbox.de Foto: Colourbox.de
Der Angeklagte soll die Frau unter anderem über elektronische Wege kontaktiert haben. (Symbolfoto)

In Meldorf (Kreis Dithmarschen) findet am Mittwoch ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Stalker statt. Gegen den Angeklagten aus Eddelak gab es ein gerichtliches Kontaktverbot. Er durfte nach Angaben der Staatsanwaltschaft keinen Kontakt mehr zu der Mutter des gemeinsamen Kindes aufnehmen. Trotzdem soll er das Anfang 2023 innerhalb von zwei Monaten sieben Mal gemacht haben auf elektronischem Wege und indem er das Fahrzeug der Frau ausgebremst hatte.

Missachtung von Kontaktverbot ist eine Straftat

Verstöße gegen gerichtliche Kontaktverbote stellen eine Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz dar. Konsequenzen können eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sein.

 

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Grafik: Eine Sprechblase, in der die Kontur des Landes Schleswig-Holstein abgebildet ist. © NDR
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 06.11.2024 | 08:30 Uhr

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