"Oben ohne"-Baden: Kiel stimmt neuer Badesatzung zu
Frauen dürfen in Kiel künftig "oben ohne" in städtischen Schwimmbädern baden gehen. Das hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt am Donnerstagabend beschlossen.
Die Politiker stimmten am späten Abend für eine entsprechende geänderte Badesatzung. Nach Angaben eines Stadtsprechers fiel das Votum mit großer Mehrheit aus. Gegenstimmen gab es nur von der CDU und der AfD. Bisher hieß es in den Regeln, es sei übliche Badebekleidung zu tragen. Nun heißt es: "In den Frei- und Hallenbädern ist die übliche geeignete (d.h. aus nicht-saugenden Stoffen bestehende), mindestens die primären Geschlechtsmerkmale bedeckende Badebekleidung zu tragen." Brüste gehören demnach nicht dazu.
"Oben ohne" gilt dann in den städtischen Schwimmbädern Hörnbad, Schilksee, Katzheide und Eiderbad. Stadtsprecher Arne Gloy sagte NDR Schleswig-Holstein, dass es noch einige Tage dauern werde mit der Umsetzung. Ein genaues Startdatum steht in dem Beschluss nicht drin.
Es geht um Gleichbehandlung der Geschlechter
Die Ratsversammlung hatte schon vor einigen Monaten dafür gestimmt, dass das Schwimmen ohne Bikinioberteil erlaubt werden soll. Es fehlte aber noch die entsprechende Änderung in der Satzung. Mit der neuen Regelung soll nach Angaben der Stadt eine Ungleichbehandlung der Geschlechter vermieden werden. Niemand solle benachteiligt werden.
Personal wurde geschult und sensibilisiert
Nach Angaben des Stadtsprechers Arne Gloy wurde in der Zwischenzeit das Personal der städtischen Bäder geschult und sensibilisiert. Dabei ging es um mögliche sexuelle Belästigung oder andere Konflikte zwischen Badegästen. Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe beabsichtigen laut Stadtrat Gerwin Stöcken (SPD), dazu regelmäßig weitere Schulungen durchzuführen.
Seit mehreren Monaten gibt es deutschlandweit eine Diskussion darüber, ob weibliche Brüste in Schwimmbädern grundsätzlich bedeckt sein müssen. Erst in dieser Woche teilten zum Beispiel die Berliner Bäderbetriebe mit, dass das Schwimmen "oben ohne" für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei.