Haspa-Filiale Norderstedt: Gutachten zu Sicherheitsvorkehrungen ist da
Gut drei Jahre ist es her, dass Unbekannte in eine Norderstedter Haspa-Filiale eingebrochen sind. Nun liegt dem Oberlandesgericht in Hamburg im Prozess gegen die Sparkasse ein neues Gutachten vor.
Im Prozess um den spektakulären Einbruch vor gut drei Jahren in eine Norderstedter Sparkassenfiliale liegt dem Hamburger Oberlandesgericht jetzt ein neues Gutachten vor. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein. Aus diesem Gutachten zitiert der Anwalt der Klägerinnen und Kläger in einer Mitteilung. Darin heißt es demnach, dass in der Bankfiliale "die Sicherheitsmaßnahmen [...] nicht dem anerkannten Stand der Technik beziehungsweise etablierten Branchenstandards für Bankfilialen vergleichbarer Größe und mit vergleichbaren Tresor- und Schließfachanlagen" entsprachen.
Geschädigte klagen wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen
Bei dem Einbruch im September 2021 hatten bisher Unbekannte sich mit einem Kernbohrer Zugang zum Tresorraum verschafft und mehr als 600 Schließfächer aufgebrochen. Dabei erbeuteten sie einen zweistelligen Millionenbetrag. Besitzerinnen und Besitzer von Schließfächern hatten anschließend gegen die Sparkasse geklagt. Der Vorwurf: Mangelnde Sicherheitsvorkehrungen. Dabei hatte ihnen zwei Kammern des Landgerichts Hamburg bereits recht gegeben. Die Sparkasse ging in Revision.
Neuer Prozesstermin noch unklar
Wann es nun vor dem Oberlandesgericht mit dem Prozess weitergeht, ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch nicht klar. Beide Seiten haben ihren Angaben zufolge jetzt erst einmal Zeit, um Stellung zu dem neuen Gutachten zu nehmen. Anschließend kann dann ein nächster Termin angesetzt werden.