Haspa-Einbruch in Norderstedt: Bank legt Berufung gegen Urteil ein
Ende Juni hatte das Landgericht Hamburg geurteilt, dass die Hamburger Sparkasse drei Betroffenen ihre Verluste ersetzen muss. Damit hätte die Bank deutlich mehr zahlen müssen, als sie bereit war. Die Sparkasse will das Urteil nicht hinnehmen.
Es war ein Erfolg für die Betroffenen: Knapp zwei Jahre nach dem Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern einer Norderstedter Sparkassen-Filiale (Kreis Segeberg) hatte das Hamburger Landgericht ihnen eine deutlich höhere Entschädigung zugesprochen, als die Haspa ursprünglich zahlen wollte. Nun hat die Bank allerdings Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Bank will Kritik an Sicherheitsstandards nicht hinnehmen
"Unsere Kunden sind wie auch die Haspa selbst im August 2021 Opfer von Schwerstkriminellen geworden", teilte das Unternehmen am Montag mit. Der Verlust der Kundinnen und Kunden habe auch die Bank betroffen gemacht - "ist aber entgegen der Auffassung der Kammer nicht von der Haspa zu vertreten", hieß es in einer Mitteilung. Vor allem den Vorwurf, das die in der Filiale verbaute Sicherheitstechnik nicht ausreichend gewesen sei, will die Haspa nicht hinnehmen.
Das Landgericht hatte das Urteil im Juni damit begründet, dass die Haspa ihren Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt habe. Der Vorsitzende der Zivilkammer, Christoph Ruholl erklärte, die Sparkasse hätte den sich fortentwickelnden Stand der Technik berücksichtigen müssen. Das gelte insbesondere für den Bewegungsmelder im Tresorraum. Ein weiteres Versäumnis sei, dass der Tresorraum nicht videoüberwacht gewesen sei. Nach einem ähnlichen Einbruchs-Versuch kurz vorher in einer Filiale in der Hamburger Holstenstraße hätte die Haspa laut Gericht zudem besser vorbereitet sein müssen.
Haspa: Wer keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, hat keinen Anspruch
Die Bank widerspricht dieser Begründung. Der Bewegungsmelder sei "ein Produkt der höchsten Sicherheitsklasse", weder in Deutschland noch in Europa hätte es hochwertigere Technik gegeben. "Dass die Kammer des Landgerichts in ihren Urteilsbegründungen über die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen jedoch noch hinausgehende Anforderungen gestellt hat, ist aus unserer Sicht weder praktikabel noch nachvollziehbar", fügte die Haspa hinzu.
Außerdem hätten Kundinnen und Kunden mit Werten jenseits der automatisch versicherten 40.000 Euro eine Zusatzversicherung abschließen können. Wer darauf etwa aus Kostengründen verzichtet habe, habe auch keinen Anspruch auf einen über 40.000 Euro hinausgehenden Versicherungsschutz, so die Haspa.
Im August 2021 hatten Unbekannte sich mit einem Kernbohrer Zugang zum Tresorraum der Filiale in der Norderstedter Rathausallee verschafft und dort mehr als 600 Schließfächer aufgebrochen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. Die Alarmanlage löste nicht aus. Von der Beute in zweistelliger Millionenhöhe und den Tätern fehlt weiter jede Spur.
Bank will nur Maximal-Entschädigung zahlen
Ursprünglich wollte die Bank den betroffenen Kundinnen und Kunden jeweils maximal 40.000 Euro zahlen - so hoch liegt die Haftungsgrenze in ihren Geschäftsbedingungen. Einige Kundinnen und Kunden hatten die Sparkasse daraufhin verklagt, weil aus ihrer Sicht die Schließfächer nicht ausreichend gesichert waren. Das Hamburger Landgericht gab ihnen Recht und verurteilte die Bank, drei Betroffenen Verluste in Höhe von 110.000, 100.000 und 68.000 Euro zu ersetzen. Der Anwalt der Haspa hatte bereits nach dem Urteil im Juni angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.