Nach Haspa-Einbruch in Norderstedt: Erfolg für Kunden
Knapp zwei Jahre nach dem Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern einer Norderstedter Sparkassen-Filiale wurde der Fall am Donnerstag erneut vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Das Urteil: eine höhere Entschädigung für einige Kunden.
Es war ein spektakulärer Einbruch vor fast zwei Jahren in eine Haspa-Filiale in Norderstedt (Kreis Segeberg). Unbekannte hatten sich mit einem Kernbohrer Zugang zum Tresorraum verschafft und brachen dort mehr als 600 Schließfächer auf. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. Die Alarmanlage löste nicht aus. Von der Beute in zweistelliger Millionenhöhe und den Tätern fehlt weiter jede Spur.
Jetzt hat das Hamburger Landgericht entschieden: Die Haspa muss drei Kunden ihrer Filiale in der Norderstedter Rathausallee deutlich mehr Schadenersatz zahlen als sie ursprünglich bereit war.
Gericht: Haspa hätte besser vorbereitet sein müssen
Einige Kunden hatten die Sparkasse nach dem Einbruch verklagt, weil aus ihrer Sicht die Schließfächer nicht ausreichend gesichert waren. Das Gericht gab ihnen Recht. Die Begründung nach Angaben eines Sprechers: Nach einem ähnlichen Einbruchs-Versuch kurz vorher in einer Filiale in der Hamburger Holstenstraße hätte die Haspa besser vorbereitet sein müssen.
Wie die Kammer ausführte, sei hier von maßgeblicher Bedeutung, dass auch in der Holstenstraße der Bewegungsmelder mit einem passgenauen Aufkleber manipuliert worden sei. Und genauso sind die Täter auch in der in Norderstedt betroffenen Filiale vorgegangen. Jetzt muss die Haspa bis zu 110.000 Euro pro Kläger mehr zahlen. Ursprünglich wollte die Bank maximal 40.000 Euro zahlen - so hoch liegt die Haftungsgrenze in ihren Geschäftsbedingungen. Der Anwalt der Haspa erklärte, sehr wahrscheinlich in Berufung gehen zu wollen.
Der Einbruch hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Es wurde umfangreich gefahndet, es gab Durchsuchungen, auch in Berlin, und der Fall war Thema in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst".