Ein Mann steht vor Gericht in Flensburg wegen Zwangsprostitution. © NDR Foto: Peer-Axel Kroeske
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AUDIO: Flensburg: Urteil im Prozess um Zwangsprostitution (1 Min)

Fünf Jahre Haft wegen Zwangsprostitution

Stand: 10.12.2024 16:21 Uhr

Der Angeklagt habe laut Gericht eine Minderjährige zur Prostitution veranlasst, um Geld für beide zu machen. Später habe er sie dazu genötigt. Jetzt steht dem Verurteilten eine Haftstrafe bevor.

Wegen besonders schwerer Zwangsprositution hat das Landgericht Flensburg einen Mann zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 25-jährige hatte im vergangenen Jahr ein minderjähriges Mädchen zur Prostitution in Jübek (Kreis Schleswig-Flensburg) sowie unter anderem in Kiel und Hamburg angestiftet. Der Mann war zuvor bereits wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das wurde mit eingerechnet. Gegen das Urteil kann die Verteidigung noch Revision einlegen.

Fluchtversuche waren ein "Ticket in den Wald"

Ein Mann steht vor Gericht in Flensburg wegen Zwangsprostitution. © NDR Foto: Peer-Axel Kroeske
Der Angeklagte muss nun für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Zuvor war er schon wegen Drogenhandels verurteilt worden.

Laut Gericht soll der Verurteilte mit einer damals noch 16-Jährigen eine sexuelle Beziehung gehabt haben. Er schlug ihr letztes Jahr im März vor, der Prostitution nachzugehen, um für beide Geld zu verdienen. Der Mann habe ihr dafür Wohnraum zur Verfügung gestellt. Nach mehr als einem halben Jahr wollte das Mädchen das nicht mehr. Der Verurteilte habe sie durch Aufstellung einer fiktiven Schuldenliste bedroht, die sie habe abarbeiten sollte. Er habe ihr bei einem Fluchtversuch mit einem "Ticket in Wald" gedroht.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 10.12.2024 | 16:30 Uhr

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