Frist läuft ab: Viele Grundsteuer-Erklärungen fehlen noch
Bis zum 31. Januar müssen alle Grundeigentümer die neue Grundsteuer-Erklärung abgeben. Doch bisher haben dies erst 54 Prozent der Schleswig-Holsteiner gemacht. Die Opposition sieht die Schuld dafür auch bei der Landesregierung.
Die niedrige Abgabequote kommt für die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Beate Raudies, nicht überraschend. Schon im Herbst habe sich deutlich abgezeichnet, dass viele Grundstückseigentümer durch das holprige Verfahren abgeschreckt wurden. Spätestens da hätte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) mit einer Informationsoffensive nachsteuern müssen, meint Raudies. Im Herbst 2022 gab es landesweit einige Infoveranstaltungen, die von zahlreichen Eigentümern besucht wurden, die Fragen zu dem Prozedere hatten.
Keine weitere Fristverlängerung geplant
Es sei bezeichnend, dass das Land die gesetzten Anforderungen nicht einmal selbst erfüllt, kritisiert FDP-Finanzpolitikerin Annabell Krämer. Die Abgabequote für die landeseigenen Liegenschaften sei nämlich noch geringer als die der Bürgerinnen und Bürger.
Finanzministerin Heinold betonte noch einmal: Wer Unterstützung bei der Grundsteuer-Erklärung braucht, bekomme sie zum Beispiel von den Finanzämtern vor Ort. Eine weitere Fristverlängerung ist für ihr Ministerium dagegen zurzeit kein Thema. Zunächst war vorgesehen, die Erklärungen schon bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben, diese Frist wurde dann aber bis Ende Januar verlängert. Bei einer verspäteten oder keiner Abgabe drohen zum Teil hohe Zwangsgelder.
Hilfsangebote zum Ausfüllen der Grundsteuer-Erklärung
Neben den Angeboten der Finanzämter gibt es auch weitere Hilfen beim Ausfüllen der Erklärung: In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können Eigentümerinnen und Eigentümer zum Beispiel eine vereinfachte Daten-Übermittlung über die Online-Plattform Grundsteuer-Erklärung für Privateigentum nutzen. Hinter dem Tool steckt das Bundesfinanzministerium. Darüber hinaus gibt es noch weitere Tipps und Tricks, die beim Ausfüllen helfen können sowie eine "Schritt-für-Schritt"- Anleitung des Finanzministeriums.
Darum gibt es die neue Grundsteuer-Regelung
Grundlage der bald fälligen Erklärung für Eigentum ist eine bundesweite Reform der Grundsteuer, die ab 2025 neu berechnet werden soll. Das ging aus einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Bisher arbeiteten die Finanzämter beim Wert einer Immobilie nämlich mit veralteten Daten. Zur Kalkulation wurden ostdeutsche Datensätze von 1935 und westdeutsche von 1964 verwendet. Bundesweit müssen nun fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.