Fernwärme-Zwang in Osterrönfeld
Osterrönfeld in Schleswig-Holstein: Ein ruhiger Vorort von Rendsburg. Im vergangenen Jahrzehnt sind hier neue Baugebiete erschlossen worden, eines davon ist Aspel-Nord. Die Gemeinde hatte seinerzeit alle Hauseigentümer per Anschluss- und Benutzungszwang dazu verpflichtet, ihre Häuser mit Fernwärme zu beheizen. Es gab nur einen einzigen Versorger, mit dem die Anwohner einen Vertrag abschließen konnten: E.ON Hanse Wärme (früher nur E.ON Hanse AG).
Der Preis stieg um 30 Prozent
Annika Mohr baute sich hier ein Haus. Von Fernwärme hatte Sie damals keine Ahnung: "Ich dachte mir: Gut, das wird schon alles seine Richtigkeit haben." Doch dann kamen die ersten Abrechnungen. Im Jahr 2009 stieg der Preis deutlich. "Es gab eine Preissteigerung von 30 Prozent, da fühlte ich mich dann langsam etwas hilflos und bekam es mit der Angst zu tun. Man kann sich vorstellen, wenn jedes Jahr 30 Prozent drauf kommen, das kann man irgendwann nicht mehr bezahlen."
Fernwärme doppelt so teuer wie bei den Nachbarn
Mohr begann, sich mit den Fernwärmepreisen zu beschäftigen. Sie fand heraus, dass es in Osterrönfeld gleich mehrere Fernwärmenetze gibt und auch noch eines im Nachbarort Schacht-Audorf. Alle betrieben von E.ON Hanse Wärme, alle mit demselben Brennstoff: Erdgas. Zwei Arbeitskollegen, die in den angrenzenden Fernwärmegebieten wohnen, zeigten Mohr ihre Verträge. Die Erkenntnis für Mohr war ernüchternd: "Daraus ergab sich, dass wir ungefähr das Doppelte bezahlen. Da wurde ich dann wütend. Das kann doch nicht angehen, dass ich das Doppelte für dieselbe Leistung bezahle."
Fernwärmepreis an Heizöl gekoppelt
Annika Mohr suchte Mitstreiter und fand diese in ihren Nachbarn Martin Horz und Thomas Mädge. Alle drei wollten die hohen Fernwärmepreise nicht hinnehmen. Sie hatten sich dafür einen mächtigen Gegner ausgesucht. "E.ON hat uns eigentlich mehr oder weniger belächelt und auf Verträge hingewiesen, dass alles rechtens sei, wir müssten das alles so hinnehmen", so Martin Horz. Der Jurist Mädge stieg tief hinab in die Geheimnisse der Fernwärme-Abrechnung. Er fand heraus, dass in seinem Baugebiet der Fernwärmepreis an den Preis für leichtes Heizöl (HEL) gekoppelt ist, obwohl nur Erdgas verbrannt wird.
Im Nachbarbaugebiet Oldörp hatten die Verträge dagegen eine Bindung an den Gaspreis. Weil Öl- und Gaspreise sich in den vergangenen Jahren stark auseinanderentwickelt haben, liegen die Preise in Aspel-Nord höher als in Oldörp oder in der Nachbargemeinde Schacht-Audorf. E.ON Hanse Wärme rechtfertigt den Preisunterschied damit, dass die Lieferverträge teilweise ebenfalls an die Preisentwicklung für Heizöl gekoppelt waren: "Diese Kopplung der Gaspreise an die Heizölpreise wurde teilweise in der Vergangenheit auch auf die Fernwärmeerzeugung übertragen, wenn diese gasbasiert war."
Erstaunliche Gewinnmargen möglich
Zur Erklärung: Sollte diese Behauptung nicht zutreffen, dann hätte E.ON Hanse Wärme in den vergangenen Jahren möglicherweise ein glänzendes Geschäft gemacht. Denn der Endverbraucherpreis für Erdgas ist laut Bundeswirtschaftsministerium in den letzten zehn Jahren eher konstant geblieben. Der Preis für leichtes Heizöl hat sich dagegen mehr als verdoppelt. Das bedeutet, sollte E.ON Hanse das Gas billig eingekauft und die damit produzierte Fernwärme zum teureren Heizölpreis verkauft haben, dann wäre damit eine erstaunliche Marge zu erzielen gewesen.
Thomas Mädge versteht bis heute nicht, warum gerade in seinem Baugebiet eine Ölpreisbindung existiert: "Das kann ich bis heute nicht verstehen, das habe ich auch die E.ON mehrfach gefragt und bis heute keine vernünftige Antwort erhalten."
Amtsgericht Rendsburg gibt den Klägern Recht
Thomas Mädge und seine Frau zogen deswegen sogar vor Gericht und bekamen Recht. Das Amtsgericht Rendsburg verurteilte E.ON Hanse Wärme Mitte November 2013 dazu, der Familie Mädge einen Teil der Fernwärmegebühren zurück zu erstatten. Grundlage für die Entscheidung war ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 (Az. VIII ZR 339/10), das - grob vereinfacht - festhielt, dass der Fernwärmepreis nicht an den Preis für leichtes Heizöl gekoppelt werden darf, wenn ausschließlich Erdgas als Brennstoff eingesetzt wird. Gegen das Urteil ist E.ON Hanse Wärme in Berufung gegangen. Der Grund: Das Gericht habe "nicht berücksichtigt, dass die E.ON Hanse Wärme (..) nur ihre eigenen Bezugskosten weitergegeben hat."
Versorgerwechsel bleibt unmöglich
Gleichzeitig teilt der Konzern aber mit, dass mittlerweile die eigenen Beschaffungsverträge mit Heizölklausel ausgelaufen seien. E.ON Hanse Wärme könne nun "diese geänderten Bedingungen an ihre Fernwärmekunden weitergeben." Die Verträge sollten auf "einen für die Kunden gut nachvollziehbaren Erdgaspreisindex" umgestellt werden. Thomas Mädge und die anderen Mitstreiter halten die aktuellen Angebote von E.ON Hanse Wärme allerdings für überzogen. Sie hoffen darauf, E.ON Hanse Wärme irgendwann in die Knie zu zwingen. Mehr bleibt ihnen nicht. Den Versorger zu wechseln ist unmöglich.