Drei Jahre Haft nach Fahrt in Menschenmenge in Henstedt-Ulzburg
Vor gut drei Jahren ist ein 22-Jähriger in Henstedt-Ulzburg nach Auffassung des Gerichts in eine Gruppe Menschen gefahren, die gegen eine AfD-Versammlung demonstrierte. Es gab Verletzte. Am Donnerstag ist das Urteil gefallen.
Drei Jahre Gefängnis, so lautet das Urteil gegen einen 22-jährigen Mann aus Föhrden-Barl im Kreis Segeberg. Das hat das Landgericht Kiel am Donnerstag entschieden. Im Oktober 2020 war das damalige AfD-Mitglied laut Richterin in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) mit einem Auto auf den Gehweg gefahren und hatte dabei mehrere Personen verletzt. Da der Verurteilte zum Zeitpunkt der Tat noch 19 Jahre alt war, wurde er zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Urteilbegründung: Keine Tötungsabsicht
Die Gruppe aus vier Personen hatte zusammen mit anderen gegen eine AfD-Versammlung im Bürgerhaus von Henstedt-Ulzburg demonstriert. Von den Demonstrantinnen und Demonstranten fühlte sich der 22-Jährige nach Auffassung des Gerichts bedroht. Mit ungefähr 20 Kilometern pro Stunde fuhr das damalige AfD-Mitglied in die Gruppe am Rande der Demonstration. Die vier Personen wurden dabei verletzt. In der Urteilsbegründung heißt es: "Dem Angeklagten war seine Tat bewusst. Er ist ein intelligenter junger Mann, der auch das Auto schon häufiger gefahren ist." Nach Einschätzung des Gerichts wollte er aber niemanden töten. Verurteilt wurde er deshalb für gefährliche Körperverletzung in vier Fällen und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Zusätzlich zur Haftstrafe muss der Mann Schmerzensgelder zwischen 500 und 2.000 Euro an die vier Geschädigten zahlen. Ob es sich bei der Attacke um eine politische Tat handelt, dazu äußerte sich das Gericht nicht.