Bäderregelung in SH: Hier kann sonntags wieder eingekauft werden
Ab kommendem Sonntag (22.12.) greift die Bäderregelung für die Weihnachtsferien. In bestimmten Urlaubsorten dürfen Geschäfte bis zum 8. Januar 2025 auch an Sonn- und Feiertagen öffnen.
In fast 100 Gemeinden kann rund um die Weihnachtstage und den Jahreswechsel auch sonntags eingekauft werden. Grund dafür ist die Bäderregelung. Dadurch können Betreiber ihre Läden in den Tourismus-Gebieten auch sonn- und feiertags zwischen 11 und 19 Uhr öffnen. Ausgenommen sind beispielsweise Möbel- und Autohäuser sowie Bau- und Elektromärkte.
Mehr Einkaufsmöglichkeiten in den Weihnachtsferien
In der Weihnachtszeit kann vom 17. Dezember bis zum 8. Januar in 95 in ausgewählten Städten und Gemeinden eingekauft werden. Nur am 1. Weihnachtstag und rund um Ostern an Karfreitag dürfen keine Geschäfte öffnen. Besonders Touristen, die die Ferien in den Urlaubsorten verbringen, sollen davon profitieren.
Madsen: Wichtiges Signal für Handel und Touristen
Im Herbst vergangen Jahres wurde die Bäderregelung bis 2028 verlängert. Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen (CDU) sagte damals: "Es ist ein wichtiges Signal für den Handel und natürlich auch für alle Touristinnen und Touristen." Gerade den Touristen soll mit der Regelung die Möglichkeit gegeben werden, Waren des täglichen Gebrauchs einzukaufen.
Insgesamt gilt die Regelung das restliche Jahr über für die Zeit vom 15. März bis zum Reformationstag am 31. Oktober. Am 1. Mai dürfen nur die Inhaber der Geschäfte arbeiten und am Ostersonntag dürfen Geschäfte nur von 14 bis 18.30 Uhr öffnen.
Hier kann an Sonn- und Feiertagen in SH eingekauft werden:
Kreis Dithmarschen:
- Büsum
- Büsumer Deichhausen
- Friedrichskoog
- Warwerort
- Westerdeichstrich
Kreis Herzogtum Lauenburg:
- Ratzeburg (Gemeindeteil "Insel")
Lübeck:
- Travemünde
Kiel:
- Schilksee
- Falckensteiner Strand
Flensburg:
- Willy-Brandt-Platz,
- Schiffbrücke (vom Willy-Brandt-Platz bis Kultur- und Kommunikationszentrum Volksbad am I. C. Möller Platz),
- Norderstraße, einschließlich Nordermarkt,
- Verbindungsstraßen zwischen Nordermarkt/Norderstraße/Willy-Brandt-Platz und Schiffbrücke/Norderhofenden (von der Rathausstraße zum Willy-Brandt-Platz),
- Hafen-Ostseite einschließlich des Bereiches Sonwik mit den Straßen Am Fördehang, Am Fördeufer, Am Industriehafen, Auf der Mole, Ballastkai, Fördepromenade, Swinemünder Straße, Harniskai
Kreis Nordfriesland:
- Dagebüll
- Friedrichstadt
- Elisabeth-Sophien-Koog
- Hallig Hooge
- Husum (Teilbereiche Am Außenhafen, Dockkoogstraße, Hafenstraße, Kleikuhle, Schiffbrücke, Wasserreihe und Gemeindeteil Schobüll)
- Langeneß
- Niebüll
- Nordstrand
- Pellworm
- Schwabstedt
- St. Peter-Ording
- Tönning
- Vollerwiek
- alle Gemeinden der Inseln Amrum, Föhr und Sylt
Kreis Ostholstein:
- Bosau
- Dahme
- Eutin
- Fehmarn
- Grömitz
- Großenbrode
- Grube (Gemeindeteil Rosenfelder Strand und Hauptstraße und Bürgermeister- Höppner-Straße)
- Heiligenhafen
- Heringsdorf (Gemeindeteil Süssau-Strand)
- Kellenhusen
- Lensahn
- Malente
- Neukirchen (Gemeindeteile Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand und Am Seekamp-Strand)
- Neustadt in Holstein
- Oldenburg (Straßen: Hinterhörn, Markt, Fußgängerzone, Kuhtorstraße, Schuhstraße, Hoheluftstraße, Teilbereich Berliner Eck)
- Panker
- Sierksdorf
- Scharbeutz
- Schönwalde am Bungsberg
- Stakendorf (Gemeindeteil Stakendorfer Strand)
- Süsel
- Timmendorfer Strand
- Wangels (Gemeindeteil Weißenhaus)
Kreis Plön:
- Blekendorf (Gemeindeteil Sehlendorfer Strand)
- Heikendorf
- Hohenfelde
- Hohwacht (Gemeindeteil Hohwacht)
- Laboe
- Lütjenburg
- Mönkeberg
- Plön
- Schönberg (Gemeindeteile Holm, Kalifornien und Schönberger Strand;
- Straßen: Ostseestraße, Niederstraße, Fußgängerbereich Knüll, Knüllgasse, Bahnhofstraße, Kuhlenkamp, Eichkamp)
- Stein
- Wendtorf
- Wisch (Gemeindeteil Heidkate)
Kreis Rendsburg-Eckernförde:
- Altenhof
- Ascheffel
- Brodersby
- Damp
- Eckernförde
- Schwedeneck
- Strande
- Waabs
- Winnemark
- Groß Wittensee
- Klein Wittensee
Kreis Schleswig-Flensburg:
- Schleswig
- Langballig
- Gelting
- Glücksburg
- Kappeln (Fußgängerzone Altstadt; Straßen: Am Hafen und Hafenpromenade)
- Westerholz
- Steinbergkirche
Kreis Steinburg:
- Glückstadt (Innenstadtbereich in den Grenzen der Straßen Am Wall, Am Hafen, Am Proviantgraben, Am Kommandantengraben und der Bohn-Straße)