Grundsätzlich gilt: In Schleswig-Holstein dürfen Jäger wildernde Katzen erschießen, um bedrohte Tierarten zu schützen.
Wenn Katzen mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt sind, gelten sie als wildernd - und Jäger dürfen sie schießen. mehr
Die Polizei im Land warnt vor glatten, verschneiten Straßen. Überall hat es vereinzelt Unfälle gegeben. mehr