Urteil: Jobcenter muss Arbeitslosen beim Umzug unterstützen
Wenn ein Arbeitsloser eine neue Stelle in einer anderen Stadt bekommt, darf das Jobcenter ihn beim Umzug nicht allein lassen. Andernfalls kann es den Arbeitslosen später nicht sanktionieren, wenn er die Stelle nicht antritt. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden und damit einem schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen aus Osnabrück recht gegeben. Der 60-Jährige hatte bis 2003 als Buchhalter gearbeitet. Eine neue Stelle in diesem Job bekam der Osnabrücker 2019 bei einer Behörde in Düsseldorf. Er hätte eine Wohnung gebraucht, konnte aber die Mietkaution nicht zahlen und erschien deshalb nicht am neuen Arbeitsplatz. Das Jobcenter sah darin ein "sozialwidriges Verhalten". Der Osnabrücker sollte deshalb rund 6.800 Euro Grundsicherungsleistungen zurückzahlen. Das Gericht sah das anders. Das Urteil ist rechtskräftig, weil es eine Revision nicht zugelassen hat.