Statt Straße freizuschneiden: 4.000 Quadratmeter Wald abgeholzt
Ein privater Forstbetrieb muss zeitnah einen Teil des Bentheimer Waldes wieder aufforsten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat damit dem Landkreis Grafschaft Bentheim recht gegeben. Der Forstbetrieb, die Bentheimische Dömänenkammer, hatte vor zwei Jahren beim Landkreis angegeben, an der B403 im Bentheimer Wald Gehölze zurückschneiden zu wollen, weil die Pflanzen den Angaben zufolge den Straßenverkehr behinderten. Am Ende waren dann insgesamt 4.000 Quadratmeter Wald verschwunden. Das Osnabrücker Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass es offensichtlich sei, dass der private Forstbetrieb aus rein wirtschaftlichen Gründen die Waldfläche abgeholzt habe.