Sechs Monate Bewährungsstrafe für heimliche Toiletten-Videos
Wegen des heimlichen Filmens von Frauen und Männern auf Toiletten hat das Amtsgericht Osnabrück am Donnerstag einen früheren Studenten zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Außerdem ordnete der Richter an, dass der heute 26 Jahre alte, aus Hamburg stammende Mann für ein Jahr von einem Bewährungshelfer betreut werden muss. Mit zwei seiner Opfer, die auch an der Verhandlung teilnahmen, einigte sich sein Anwalt auf ein Schmerzensgeld von jeweils 2.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verurteilung in 19 Fällen
Der frühere Student wurde wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Verletzung der Persönlichkeitsrechte in 19 Fällen verurteilt. Er hatte zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 Spionagekameras in privaten und öffentlichen Toiletten versteckt. Dabei habe er gezielt Videoaufnahmen von verschiedenen Frauen und auch zufällig anwesenden Männern beim Toilettengang gemacht, um sie sich später anzusehen und sich daran sexuell zu erregen, stellte der Richter in seiner Urteilsbegründung fest.
Mitbewohnerin unter der Dusche gefilmt
Der Angeklagte hatte die Taten gestanden. Er hatte in seiner Wohngemeinschaft, bei Partys in anderen WGs und vor allem auf der öffentlichen Toilette des Instituts für Musik der Hochschule Osnabrück heimlich Aufnahmen gemacht. In der eigenen WG hatte der Mann seine Mitbewohnerin auch unter der Dusche gefilmt. Anhaltspunkte dafür, dass die Bilder weiter verbreitet wurden, gab es nicht.