Stand: 03.07.2024 06:00 Uhr

Osnabrückerin muss wegen Mordes lebenslang in Haft


07:13 Uhr
Eine bronzene Figur einer Justitia. © Colourbox Foto:  r.classen
Den genauen Tathergang konnte das Landgericht Münster zwar nicht mehr rekonstruieren, den Tatvorwurf des Mordes sah das Gericht aber als erwiesen an. (Themenbild)

Eine 34-jährige Osnabrückerin muss lebenslang in Haft, weil sie ihre Schwiegermutter umgebracht hat. Für die Richter am Landgericht Münster ist klar: Die Frau hat im Dezember im nordrhein-westfälischen Mettingen (Landkreis Steinfurt) die Mutter ihres Lebensgefährten getötet, um dann mit der Bankkarte des Opfers an Bargeld zu kommen. Dabei hat die 34-Jährige offenbar mehrmals versucht, Geld vom Konto der Rentnerin abzuheben. Dies sei ihr aber nicht gelungen, weil sie die Geheimnummer nicht kannte, so das Gericht. Die Rentnerin ist erstickt, nachdem die Schwiegertochter ihr Mund und Nase mit Klebeband verschlossen hat. Verurteilt hat das Landgericht die Osnabrückerin wegen Mordes aus Habgier. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Osnabrück | 03.07.2024 | 06:30 Uhr

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