Leistungsbetrug: Frau muss wegen 450 Euro drei Monate in Haft
Das Amtsgericht Bersenbrück hat eine 38 Jahre alte Frau wegen Leistungsbetrugs zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe ist laut Hauptzollamt Osnabrück rechtskräftig.
Der Behörde zufolge habe die Frau Sozialleistungen bezogen - und gleichzeitig zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aufgenommen. Im Oktober 2022 hätte sie das Arbeitsamt über die Jobs unterrichten müssen, habe dies allerdings "trotz entsprechender Hinweise nicht getan", heißt es in der Mitteilung. Sie habe demnach rund 450 Euro Arbeitslosengeld (ALG) I zu Unrecht kassiert.
Warum muss die Frau wegen 450 Euro in Haft?
Wie viele Monate die Frau zu Unrecht ALG I bezogen hat und warum sie bei einem vergleichsweise geringen Betrag von 450 Euro ins Gefängnis musste, ist unklar. Letzteres "liegt im Ermessen des Gerichts", sagte ein Zoll-Sprecher dem NDR in Niedersachsen. Der Zeitraum für den Betrug sei ihm nicht bekannt. Zu der Frage, ob die Frau wegen ähnlicher Delikte vorbestraft ist, könne er "keine Angaben" machen, so der Sprecher. Das Amtsgericht Bersenbrück und die Staatsanwaltschaft Osnabrück konnten sich auf NDR Anfrage nicht äußern, da zu dem Fall kein Aktenzeichen vorliege.
Datenabgleich bringt Ermittler auf die Spur der 38-Jährigen
Aufgeflogen ist der Leistungsbetrug durch eine digitale Abfrage. Bei dem automatischen Datenabgleich sei der Verdacht auf einen Betrug aufgekommen. Der Zoll habe daraufhin Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich Klage.