Getötete Inlineskaterin: Lebenslange Haft für 43-Jährigen
Im Prozess um eine getötete Inlineskaterin in Barenburg hat das Landgericht Verden heute einen 43-Jährigen verurteilt. Der Mann muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis.
Das Landgericht Verden verurteilte den Mann außerdem wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Darüber hinaus stellten die Richter eine besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Der Angeklagte sei mit "besonders hoher krimineller Energie vorgegangen", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Das Gericht ging von einer massiven Unzufriedenheit des Angeklagten mit seinen Lebensumständen sowie einer Arbeitsüberlastung aus. Die genauen psychischen Zusammenhänge blieben allerdings unklar.
Mord an einer Schülerin und zwei versuchte Morde
Der 43-Jährige soll im September 2023 in Barenburg (Landkreis Diepholz) die 17-jährige Inlineskaterin mit einem Messer attackiert haben. Wenige Tage nach dem tödlichen Angriff soll der er in Sulingen (Landkreis Diepholz) eine 30-Jährige mit einem Messer schwer verletzt haben. Außerdem soll er in der Region Hannover eine 18-jährige Joggerin gezielt von hinten mit dem Auto angefahren haben. Die Joggerin wurde laut Staatsanwältin "13 bis 17 Meter durch die Luft geschleudert". Dabei zog sie sich Brüche zu. Es sei reiner Zufall gewesen, dass die zwei Frauen überlebten.
Angeklagter beruft sich auf Erinnerungslücken
Der 43-Jährige hatte im Prozess ausgesagt, sich nur bruchstückhaft an die Taten erinnern zu können. Die Staatsanwältin hatte im Prozess betont, dass sie nicht an einen "Blackout" glaube, sondern von einem "planvollen Vorgehen" ausgehe. Die Anklagevertreterin hatte Heimtücke und niedrige Beweggründe als Mordmerkmale genannt. Der Angeklagte ist vorbestraft und wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin 2017 wegen eines versuchten sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das jetzige Urteil vom Landgericht Verden ist noch nicht rechtskräftig - die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.