Freilaufende Katzen in Georgsmarienhütte müssen kastriert werden
Im Januar tritt in Georgsmarienhütte (Landkreis Osnabrück) eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Das hat der Rat der Stadt einstimmig beschlossen. Wer eine Katze aufnimmt, die außerhalb der Wohnung Freigang hat, muss sie ab dem 1. Januar 2025 kastrieren lassen, teilte die Stadt mit. Außerdem müsse das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Ausgenommen seien Katzen bis zum Alter von fünf Monaten. Wer bereits ein unkastriertes Tier mit Freigang hält, muss es demnach bis zum 30. Juni 2025 kastrieren lassen, sonst drohen Bußgelder. Die Gemeinde Bissendorf hat im September eine ähnliche Verordnung erlassen. Als Halter gelten alle Personen, die freilaufende Katzen versorgen, so die Stadt.