Falsche Vorwürfe gegen Polizei: Klima-Aktivistin erneut verurteilt
Das Landgericht Osnabrück hat eine Klima-Aktivistin am Dienstag erneut wegen Nötigung und Verleumdung verurteilt. Das Gericht glaubte nicht, dass sich die 24-Jährige auf einer Polizeiwache nackt ausziehen musste.
Jedoch wurde das Strafmaß in dem Berufungsverfahren abgemildert. Statt einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro muss die Klima-Aktivistin nun 90 Tagessätze bezahlen. Auch eine Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeiten ist nicht mehr fällig - diese sind inzwischen verjährt. Die Frau hatte behauptet, sich nach einer Straßenblockade vor zwei Beamtinnen komplett habe entkleiden müssen. Das Gericht glaubte das aber nicht und verurteilte sie - wie schon das Amtsgericht Osnabrück - wegen Nötigung und Verleumdung.
Aktivistin fürchtete um Folgen für Beruf
Für die Aktivistin ist die Höhe der Strafe jedoch entscheidend. Denn: Mit dem neuen Urteil des Landgerichts von Dienstag gilt die Frau nicht mehr als vorbestraft. Die 24-Jährige zeigte sich erleichtert. So hätte eine Vorstrafe Auswirkungen auf ihre berufliche Zukunft haben können, hatte sie am Freitag zum Auftakt des Berufungsverfahrens vor Gericht ausgesagt. Die Frau studiert nach eigenen Angaben Psychotherapie. Sie sei aber nach wie vor enttäuscht darüber, dass ihr nicht geglaubt wird.
Unangemeldeter Sitzprotest im Januar 2022
Hintergrund des Falls waren die Folgen eines unangemeldeten Sitzprotests in Osnabrück im Januar 2022. Nachdem die Polizei eingegriffen hatte und die junge Frau mit auf die Wache nahm, hatte sie öffentlich schwere Vorwürfe gegen mehrere Beamte erhoben: "Mir wurde gesagt, das sei jetzt kein Scherz, ich soll jetzt auch die Unterwäsche ausziehen." Die Polizei wies diese Vorwürfe zurück und zeigte die Frau an. Das Amtsgericht gab dem Recht.
Polizistinnen wiesen Vorwürfe vor Gericht erneut von sich
Beteiligte Polizistinnen und Polizisten hatten zum Auftakt des Berufungsverfahrens am vergangenen Freitag ihre bisherige Darstellung noch einmal bestätigt. Demnach sei die Klima-Aktivistin bei der Durchsuchung nie vollständig nackt gewesen, hatten die beiden anwesenden Beamtinnen erklärt. Oberkörper und Unterkörper seien nicht gleichzeitig entkleidet worden und auch die Unterwäsche hätte die Angeklagte nicht ablegen müssen. Diese habe sie nur anheben müssen. Die Polizistinnen hatten vor Gericht betont, dass sie solche Durchsuchungen öfter durchführen würden und der Ablauf standardgemäß erfolgt sei. Das Urteil des Landgerichts ist noch nichts rechtskräftig. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.